Kapitalstrafsachen umfassen besonders schwere Straftaten gegen das Leben, etwa Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Diese Delikte fallen unter das Kapitalstrafrecht und werden in der Regel vor dem Schwurgericht verhandelt. Wegen der hohen Strafandrohung, bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe, ist eine erfahrene Strafverteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar.