Anklage erhalten?
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Langjähriger Erfahrung
Strukturiertes und durchsetzungsstarkes Auftreten
Schnelle & persönliche Erreichbarkeit
Anklage erhalten – was Sie jetzt tun sollten
Eine Anklage zu erhalten ist ein schwerwiegender Einschnitt: Sie sehen sich plötzlich mit dem Risiko einer Verurteilung, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe konfrontiert. Umso wichtiger ist es, jetzt Ruhe zu bewahren – und einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu wissen.
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Koblenz verteidige ich Sie konsequent, diskret und zielgerichtet – vom Moment der Anklage bis zum Abschluss des Strafverfahrens.
Was bedeutet es, eine Anklage erhalten zu haben?
Mit der Zustellung einer Anklageschrift wird Ihnen mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft von einem hinreichenden Tatverdacht ausgeht und ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet werden soll.
Typische Folgen:
  • Sie werden vom Beschuldigten zum Angeschuldigten in einem öffentlichen Strafverfahren
  • Es droht eine Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht
  • Es kann zu einer Verurteilung mit empfindlichen Strafen kommen
  • Berufliche und private Konsequenzen (z. B. Einträge im Führungszeugnis) sind möglich
In dieser Situation brauchen Sie schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung – insbesondere, wenn Sie bisher noch keinen Verteidiger haben.
Anwalt Strafrecht Koblenz: Kanzleieinblick, Beratungsraum
Strafverteidiger Alexander Neutz: Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz
Was passiert, wenn ich eine Anklage erhalten habe?
Mit der Anklageschrift will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Gericht das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet. Das bedeutet: Es droht eine öffentliche Hauptverhandlung mit möglicher Verurteilung. Jetzt sollten Sie schnellstmöglich einen Strafverteidiger beauftragen.
Muss ich auf die Anklage sofort reagieren?
Nein – aber ein Anwalt sollte so früh wie möglich Akteneinsicht beantragen und die Anklage rechtlich prüfen. Eine unüberlegte Reaktion ohne rechtliche Beratung kann Ihre Verteidigung erschweren.
Ist eine Einstellung des Verfahrens noch möglich?
Ja, in bestimmten Fällen ist auch nach Anklageerhebung eine Einstellung aus Opportunitätsgründen denkbar – etwa bei geringer Schuld, fehlender Beweislage oder durch die Erfüllung bestimmter Auflagen. Das hängt aber stark vom Einzelfall ab.
Muss ich vor Gericht erscheinen?
Ja, sofern das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, werden Sie zu einer Gerichtsverhandlung geladen. Als Verteidiger begleite ich Sie zu jedem Termin und bereite Sie umfassend darauf vor.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen – insbesondere bei fahrlässigen oder verkehrsrechtlichen Vorwürfen – ja. Bei vorsätzlichen Delikten meist nur dann, wenn ein Freispruch erfolgt. Ich kläre das für Sie im Vorfeld.
So unterstütze ich Sie nach Erhalt einer Anklage
Als Anwalt für Strafrecht in Koblenz übernehme ich Ihre Verteidigung mit klarem Fokus:
  • Akteneinsicht beantragen und rechtliche Ausgangslage genau prüfen
  • Verteidigungsstrategie entwickeln – individuell, fundiert und realistisch
  • ggf. Stellungnahme zur Anklage vorbereiten oder Einwände gegen die Zulassung erheben
  • Sie vor Gericht vertreten und Ihre Rechte konsequent durchsetzen
  • Diskretion wahren, um berufliche und soziale Folgen zu minimieren
  • Ziel ist es, eine Verurteilung möglichst zu verhindern – etwa durch Freispruch oder Einstellung anderenfalls eine milde Sanktion ohne weitere Konsequenzen zu erreichen.
Fachanwalt für Strafrecht Koblenz – Kaiser-Wilhelm-Denkmal am Deutschen Eck
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Jetzt zählt jede Minute!
Je früher Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Verteidigungschancen.
Im Notfall bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz