Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den häufigsten, aber auch sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Schon der Besitz geringer Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn polizeiliche Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft hinzukommen.
Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen eine kompetente und diskrete Verteidigung – unabhängig davon, ob es um Eigenbedarf, Handel oder organisierte Strukturen geht.