Betäubungsmittelstrafrecht
Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Koblenz
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den häufigsten, aber auch sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Schon der Besitz geringer Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn polizeiliche Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft hinzukommen.
Als Fachanwalt für Strafrecht biete ich Ihnen eine kompetente und diskrete Verteidigung – unabhängig davon, ob es um Eigenbedarf, Handel oder organisierte Strukturen geht.
Im Mittelpunkt stehen meist Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), unter anderem:
  • Besitz von Betäubungsmitteln (auch in geringen Mengen)
  • Handeltreiben mit Drogen (z. B. Cannabis, Kokain, Amphetamin, Ecstasy)
  • Anbau von Cannabis
  • Einfuhr oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
  • Verabreichen oder Weitergeben von Drogen an Dritte
  • Teilnahme an Drogendelikten im Rahmen organisierter Kriminalität
Bereits der Verdacht eines solchen Delikts kann Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen oder DNA-Abnahmen zur Folge haben. Ein besonnener und frühzeitiger rechtlicher Beistand ist daher entscheidend.
Ihre Verteidigung in Kapitalstrafsachen
Die Verteidigung in Kapitalstrafsachen erfordert:
  • detaillierte Aktenkenntnis
  • taktisches Vorgehen im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Erfahrung im Umgang mit Gutachten, insbesondere in der Rechtsmedizin und Psychiatrie
  • eine präzise Abstimmung mit dem Mandanten – auf Augenhöhe und mit Fingerspitzengefühl
Als Anwalt für Strafrecht in Koblenz übernehme ich Ihre Verteidigung mit vollem Einsatz – diskret, zielorientiert und mit der Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren.
Kapitalstrafsache in Koblenz? Handeln Sie frühzeitig.
Wenn gegen Sie wegen eines Tötungsdelikts ermittelt wird – oder Sie eine Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme erlebt haben – sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie mich umgehend – als Ihr Anwalt für Strafrecht in Koblenz bin ich im Ernstfall auch über meinen 24-Stunden-Notruf erreichbar.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz