Betäubungsmittelstrafrecht

Alexander Neutz im Anzug mit Krawatte steht vor einem dunklen Hintergrund und blickt nach vorne.

Ihr Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht in Koblenz

Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den häufigsten, aber auch sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Schon der Besitz geringer Mengen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn polizeiliche Maßnahmen wie eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft hinzukommen.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt für Betäubungsmittelgesetz biete ich Ihnen eine kompetente und diskrete Verteidigung – unabhängig davon, ob es um Eigenbedarf, Handel oder organisierte Strukturen geht.
Im Mittelpunkt stehen meist Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), unter anderem:
  • Besitz von Betäubungsmitteln (auch in geringen Mengen)
  • Handeltreiben mit Drogen (z. B. Cannabis, Kokain, Amphetamin, Ecstasy)
  • Anbau von Cannabis
  • Einfuhr oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
  • Verabreichen oder Weitergeben von Drogen an Dritte
  • Teilnahme an Drogendelikten im Rahmen organisierter Kriminalität
Bereits der Verdacht eines solchen Delikts kann Untersuchungshaft, Hausdurchsuchungen oder DNA-Abnahmen zur Folge haben. Ein besonnener und frühzeitiger rechtlicher Beistand ist daher entscheidend.

Ihre Verteidigung in Anliegen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelstrafrecht

Die Verteidigung in Anliegen des Betäubungsmittelstrafrecht erfordert:
  • detaillierte Aktenkenntnis
  • taktisches Vorgehen im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Erfahrung im Umgang mit Gutachten, insbesondere in der Rechtsmedizin und Psychiatrie
  • eine präzise Abstimmung mit dem Mandanten – auf Augenhöhe und mit Fingerspitzengefühl
Als Anwalt für Strafrecht in Koblenz übernehme ich Ihre Verteidigung mit vollem Einsatz – diskret, zielorientiert und mit der Erfahrung aus zahlreichen Strafverfahren.
Strafverteidiger Alexander Neutz: Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Koblenz? Handeln Sie frühzeitig.

Wenn gegen Sie wegen Besitz, Handel, Anbau oder Einfuhr von Drogen ermittelt wird oder bereits Anklage erhoben wurde – sollten Sie keine Zeit verlieren. Kontaktieren Sie mich umgehend – als Ihr Anwalt für Strafrecht in Koblenz bin ich im Ernstfall auch über meinen 24-Stunden-Notruf erreichbar.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz