Die Strafen hängen von der Art der Betäubungsmittel, der Menge und der konkreten Tat (z. B. Besitz, Anbau oder Drogenhandel) ab. Auch der Umgang mit sogenannten „neuen psychoaktiven Stoffen“ ist seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes strafbar. Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Betäubungsmittelstrafrecht kann die individuelle Strafandrohung realistisch einschätzen und gezielt Verteidigungsstrategien entwickeln.