Anwalt Strafrecht Koblenz

Strafverteidiger Neutz im dunklen Anzug mit Krawatte steht vor einem grauen Hintergrund und schaut nach vorne.

Kompetente Strafverteidigung: Ihr Anwalt für Strafrecht in Koblenz

Ein unbedachter Moment. Eine Situation, die eskaliert. Eine Anschuldigung.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Plötzlich stehen Polizeibeamte vor der Tür. Ein Brief von der Staatsanwaltschaft liegt im Briefkasten. Oder Sie werden gebeten, "freiwillig" zur Vernehmung zu erscheinen.
Ob Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Beleidigung: Die Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht gehören zu den häufigsten Straftatbeständen in Deutschland. Und sie können jeden treffen. Unabhängig von Alter, Beruf oder sozialem Status.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Mandanten deutschlandweit, kompetent gegen alle Vorwürfe im allgemeinen Strafrecht. Stets mit dem klaren Ziel, Ihre Zukunft zu schützen.
→ Lassen Sie uns reden. Vertraulich. Unverbindlich. Lösungsorientiert.
Luftbild von Koblenz mit Rhein und Mosel, die ineinander fließen, umgeben von einer Stadtlandschaft.
Strafverteidiger Alexander Neutz: Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz

Allgemeines Strafrecht: Strafsachen und Schwerpunkte

Typische Straftaten im allgemeinen Strafrecht:
  • Diebstahl oder Unterschlagung
  • Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Nötigung oder Bedrohung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Urkundenfälschung
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Erpressung
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

Fachanwalt für Strafrecht Alexander Neutz: Erfahren, diskret und zielgerichtet an Ihrer Seite

Mit langjähriger Erfahrung im allgemeinen Strafrecht setze ich mich als Fachanwalt engagiert für Ihre Interessen ein. Von der ersten Vernehmung über die Akteneinsicht bis zur öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht oder Landgericht.
Meine Kanzlei für Strafrecht vertritt Mandanten deutschlandweit. Ob in Koblenz, Rheinland-Pfalz oder bundesweit in anderen Gerichtsständen.
So schützen Sie sich richtig:
  1. Schweigen: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Es ist Ihr wichtigstes Recht.
  2. Sofort Anwalt kontaktieren: Ich berate Sie, bevor Sie mit Polizei oder Staatsanwaltschaft sprechen.
  3. Keine Unterschriften: Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung.
  4. Akteneinsicht beantragen: Ich hole die vollständigen Ermittlungsakten und prüfe die Beweislage.
  5. Strategie entwickeln: Gemeinsam erarbeiten wir die beste Verteidigungslinie.
Strafverteidiger Alexander Neutz: Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz

Warum Sie mich als Ihren Strafverteidiger wählen sollten

Fachanwalt für Strafrecht mit nachgewiesener Kompetenz

Als Fachanwalt verfüge ich über nachgewiesene Zusatzqualifikationen und umfassende Kompetenz im Strafrecht. Ich kenne die Strategien der Staatsanwaltschaft und weiß, wie ich Ihre Strafverteidigung optimal aufbaue. An Ihrer Seite.
Schwarz-Weiß-Porträt von Strafverteidiger Neutz im Anzug und roter Krawatte, der nach vorne blickt.

Persönliche und direkte Betreuung

Sie erreichen mich als Rechtsanwalt persönlich und ohne lange Wartezeiten über Anwaltsassistenzen. Ich nehme mir Zeit für meine Mandanten und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihr Strafverfahren.

Umfassende Erfahrung im Strafverfahren

Über Jahre hinweg habe ich Mandanten in allen strafrechtlichen Verfahrensphasen vertreten. Vom Ermittlungsverfahren bis zur öffentlichen Hauptverhandlung. Diese Erfahrung als Fachanwalt nutze ich, um als Ihr Strafverteidiger für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Schnelle Reaktionszeit

Im Rechtsgebiet Strafrecht, zählt jede Minute. Bei dringenden Fällen wie Festnahmen, Haftbefehlen oder Hausdurchsuchungen bin ich kurzfristig erreichbar und handle umgehend. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

Diskretion und Vertrauen

Strafrechtliche Vorwürfe sind eine sensible Angelegenheit. Als Strafverteidiger behandle ich die Anliegen meiner Mandanten auf diesem Gebiet absolut vertraulich und stehe ihnen mit Diskretion und Verständnis zur Seite.

Standortvorteil und überregionale Tätigkeit

Als Kanzlei mit Sitz in Koblenz kenne ich die örtlichen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden. Gleichzeitig vertrete ich Sie als Rechtsanwalt für Strafrecht bundesweit vor allen deutschen Gerichten.

Warum anwaltliche Hilfe so wichtig ist:

Diese Fehler kosten Sie Ihre Freiheit

Fehler Nr. 1: "Ich erkläre das schnell der Polizei"
Die häufigste Falle: Menschen wollen sich rechtfertigen, erklären, verteidigen. Ergebnis: Jede Aussage wird gegen Sie verwendet. Oft verschlimmern Erklärungsversuche die Situation erheblich.
Fehler Nr. 2: "Ich hole mir später einen Rechtsanwalt"
Später ist zu spät. Ausgesprochene Worte können nicht zurückgenommen werden. Ergebnis: Die Beweislage verhärtet sich. Die Staatsanwaltschaft hat Material für eine Anklage.
Fehler Nr. 3: "Das wird schon nicht so schlimm werden"
Verharmlosung ist gefährlich! Auch bei vermeintlich kleinen Delikten. Ergebnis: Vorstrafe, Geldstrafe, Führerscheinentzug, berufliche Konsequenzen.
Strafverteidiger Alexander Neutz: Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz

Typische Einstellungsgründe im Strafrecht

Eine frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers erhöht Ihre Chancen auf einen günstigen Verfahrensausgang erheblich.
§ 153 StPO – Geringfügigkeit
Einstellung des Verfahrens bei Bagatelldelikten, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
§ 153a StPO – Einstellung gegen Auflage
Das Verfahren wird gegen eine Auflage (z.B. Geldauflage, gemeinnützige Arbeit, Wiedergutmachung) eingestellt, um eine Hauptverhandlung zu vermeiden.
§ 170 Abs. 2 StPO – Kein hinreichender Tatverdacht
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, wenn nach Abschluss der Ermittlungen kein ausreichender Verdacht für eine Verurteilung besteht.
Verfahrenshindernisse (z.B. Verjährung)
Das Verfahren kann nicht fortgesetzt werden, wenn rechtliche Hindernisse wie die Verjährung der Straftat vorliegen.

Meine Leistungen als Strafverteidiger in Koblenz

Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren, sollten Sie auf eine Strafverteidigung setzen und sich umgehend. anwaltlich vertreten lassen. Als Rechtsanwalt berate ich meine Mandanten zur richtigen Vorgehensweise und schütze sie vor voreiligen Aussagen, die ihre Situation verschlimmern und zu einer Verhaftung oder Festnahme führen könnten.
Vertretung bei polizeilichen Vernehmungen
Sie haben das Recht, zu schweigen. Als Ihr Fachanwalt begleite ich Sie zu Vernehmungen und sorge dafür, dass Ihre Aussagefreiheit gewahrt bleibt und keine rechtswidrigen Verhörmethoden angewendet werden.
Akteneinsicht und Beweismittelprüfung
Als Ihr Verteidiger beantrage ich die vollständige Akteneinsicht im Strafrecht und prüfe alle Beweismittel genau. Häufig lassen sich Verfahrenseinstellungen oder Freisprüche durch präzise Aktenanalyse und Verteidigung erreichen.
Verteidigung bei Hausdurchsuchungen
Eine Hausdurchsuchung ist ein massiver Eingriff in Ihre Privatsphäre. Als Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und bin bei der Durchsuchung anwesend, um Ihre Rechte zu wahren.
Gerichtliche Vertretung
Vor dem Amtsgericht oder Landgericht Koblenz verteidige ich Sie mit fundierten rechtlichen Argumenten und einer durchdachten Verteidigungsstrategie. Mein Ziel: Freispruch, Verfahrenseinstellung oder mildeste Strafe.
Opfervertretung im Strafrecht
Nicht nur Beschuldigte, auch Opfer von Straftaten benötigen anwaltlichen Beistand. Als Opfervertreter unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Strafverfahren und bei Adhäsionsverfahren.
Rechtsmittel und Revision
Gegen ein Urteil können Berufung oder Revision eingelegt werden. Ich prüfe das Urteil auf rechtliche Fehler und setze Rechtsmittel fristgerecht und erfolgsorientiert durch.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Wenn Sie eine kompetente und engagierte Vertretung und Verteidigung in strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Angelegenheiten in Koblenz und Umgebung suchen, bin ich als Ihr Rechtsanwalt persönlich für Sie da. Rufen Sie mich gern an.

So läuft Ihre strafrechtliche Verteidigung in meiner Kanzlei ab

Erstkontakt und Soforthilfe:

Kontaktieren Sie meine Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. In dringenden Fällen bin ich kurzfristig erreichbar und berate Sie sofort zu den ersten Schritten.

Persönliches Erstgespräch:

In einem ausführlichen Gespräch erfasse ich Ihren Fall, erläutere Ihre Rechte und kläre Sie über mögliche Verfahrensausgänge auf. Das Erstgespräch kann persönlich in meiner Kanzlei oder auch telefonisch bzw. per Videokonferenz stattfinden.

Entwicklung der Verteidigungsstrategie:

Nach Akteneinsicht und Beweismittelprüfung erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für das bestmögliche Ergebnis.

Durchsetzung Ihrer Interessen:

Ich kommuniziere mit Staatsanwaltschaft, Polizisten und Gericht, reiche Anträge ein und vertrete Mandanten bei allen Terminen. In Koblenz und bundesweit.

Zielführender Abschluss:

Ob Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl, Vergleich oder öffentliche Hauptverhandlung – als Fachanwalt an Ihrer Seite begleite ich Sie bis zum erfolgreichen Abschluss des Strafverfahrens.

So bin ich für Sie da: Schritt für Schritt

Meine Kanzlei begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur Verteidigung vor Gericht. Klar, zuverlässig und Schritt für Schritt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und welche Optionen Sie haben.
Strafverteidiger Neutz in grauem Anzug und roter Krawatte, der seine Jacke mit beiden Händen zuknöpft.

Soforthilfe bei Vorladung

Sie haben Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft?
  • Ich bewerte Ihre Situation sofort
  • Ich erkläre Ihnen die rechtlichen Hintergründe
  • Ich sage Ihnen genau, was Sie tun sollten und was nicht
  • Ich nehme Ihnen die Angst und Unsicherheit
Keine voreilige Aussage ohne mich!

Vertretung bei Vernehmungen

Vernehmung angesetzt?
  • Ich begleite Sie zur Wache oder Staatsanwaltschaft
  • Ich stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben
  • Ich berate Sie, ob eine Aussage sinnvoll ist
  • Ich stoppe unzulässige Verhörmethoden sofort
Sie müssen nicht allein zur Vernehmung!

Akteneinsicht und Beweisanalyse

Nach der Akteneinsicht weiß ich genau, wo die Schwachstellen der Anklage liegen.
  • Ich prüfe alle Zeugenaussagen auf Widersprüche
  • Ich untersuche die Beweismittel auf Verwertbarkeit
  • Ich identifiziere Verfahrensfehler
  • Ich finde Ansatzpunkte für eine Verfahrenseinstellung
Oft ist die Beweislage schwächer, als es zunächst scheint!

Vertretung bei Hausdurchsuchungen

Hausdurchsuchung angekündigt oder bereits erfolgt?
  • Ich bin bei der Durchsuchung dabei (wenn zeitlich möglich)
  • Ich achte darauf, dass nur Zulässiges durchsucht wird
  • Ich dokumentiere die Maßnahme
  • Ich prüfe die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses
  • Ich fordere unrechtmäßig beschlagnahmte Gegenstände zurück
Ihre Rechte werden gewahrt – von Anfang an!

Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft

Mein Ziel: Verfahrenseinstellung VOR der Anklage
  • Ich kommuniziere mit der Staatsanwaltschaft
  • Ich lege entlastende Beweise vor
  • Ich verhandle über eine Einstellung nach § 153a StPO
  • Ich organisiere Täter-Opfer-Ausgleiche
  • Ich verhindere unnötige Hauptverhandlungen
Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen!

Verteidigung vor Gericht

Falls es zur Hauptverhandlung kommt:
  • Umfassende Vorbereitung mit Ihnen
  • Beantragung von Beweiserhebungen
  • Befragung von Zeugen
  • Fundierte Plädoyers
  • Rechtsmittelprüfung bei ungünstigem Urteil
Mein Ziel: Freispruch oder mildeste Strafe!

Allgemeines Strafrecht in Koblenz: Jetzt handeln!

Wenn Sie eine Strafanzeige erhalten haben, eine polizeiliche Vorladung bekommen oder mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht: Kontaktieren Sie mich frühzeitig. Als Ihr Anwalt für allgemeines Strafrecht in Koblenz bin ich persönlich für Sie da.
Im Notfall erreichen Sie mich auch rund um die Uhr über den 24 Stunden Strafverteidiger‒Notruf.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema (FAQ)

1. Wann sollte ich einen Anwalt für Strafrecht beauftragen?
So früh wie möglich. Idealerweise bereits bei der ersten polizeilichen Vorladung, nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren. Frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte von Anfang an zu wahren. Auch bei einer Hausdurchsuchung oder Festnahme sollten Sie sofort einen Strafverteidiger kontaktieren.
2. Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt für Strafrecht?
Ein Fachanwalt für Strafrecht hat im Vergleich zum Rechtsanwalt eine spezielle Zusatzausbildung absolviert und verfügt über nachgewiesene theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung in strafrechtlichen Verfahren. Um den Fachanwaltstitel zu erhalten und zu behalten, müssen besondere Fortbildungen in diesem Rechtsgebiet nachgewiesen werden. Dies garantiert Ihnen fundierte Kompetenz im Strafrecht und spezialisiertes Wissen in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Für das bestmögliche Ergebnis.
3. Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten für einen Strafverteidiger richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens und werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Im Erstgespräch erläutere ich Ihnen als Rechtsanwalt transparent die zu erwartenden Kosten für die Strafverteidigung. In bestimmten Fällen besteht auch die Möglichkeit, Pflichtverteidigung oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Eine Investition in qualifizierte Strafverteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht kann sich durch Verfahrenseinstellungen oder mildere Strafen vielfach auszahlen.
4. Muss ich bei der Polizei aussagen?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten von diesem Gebrauch machen, bis Sie mit Ihrem Strafverteidiger gesprochen haben. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Vorschnelle Aussagen ohne anwaltliche Beratung führen häufig zu einer Verschlechterung Ihrer Situation im Strafverfahren. Lassen Sie sich zuerst von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht beraten.
5. Was passiert nach einer Anklage im Strafverfahren?
Nach Erhalt einer Anklageschrift wird das Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht eröffnet. Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich die Anklage auf formale und materielle Fehler, beantrage Akteneinsicht, bereite Sie auf die öffentliche Hauptverhandlung vor und entwickle eine Verteidigungsstrategie. Ziel meiner Kanzlei ist es, einen Freispruch zu erreichen oder zumindest die Strafe zu minimieren.
6. Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?
Ja, in vielen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung möglich. Etwa nach § 153 StPO bei geringfügigen Delikten oder nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht. Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht arbeite ich gezielt auf eine Einstellung hin, wenn die Umstände dies zulassen. Eine frühe und professionelle Strafverteidigung erhöht die Chancen auf das bestmögliche Ergebnis erheblich.
7. Was ist bei einer Hausdurchsuchung zu beachten?
Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger – auch wenn Sie sich nicht in Koblenz, sondern an einem anderen Ort in Deutschland befinden. Sie müssen die Durchsuchung dulden, sollten aber keine Aussagen machen. Dokumentieren Sie, was beschlagnahmt wird, und lassen Sie sich einen Durchsuchungsbescheid aushändigen. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung und kann unrechtmäßig beschlagnahmte Gegenstände zurückfordern.
8. Wie lange dauert ein Strafverfahren?
Die Dauer variiert stark je nach Komplexität des Falls. Einfache Verfahren können innerhalb weniger Wochen eingestellt werden, komplexere Fälle können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Als Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger sorge ich dafür, dass das Strafverfahren zügig voranschreitet und keine unnötigen Verzögerungen entstehen. Unabhängig davon, ob das Verfahren in Koblenz oder an einem anderen Gerichtsstand in Deutschland läuft.
9. Was bedeutet Akteneinsicht im Strafverfahren?
Akteneinsicht bedeutet, dass Ihr Strafverteidiger Zugang zu allen Ermittlungsakten erhält: Vernehmungsprotokolle, Beweismittel, Gutachten etc. Diese Einsicht ist essentiell, um Ihre Strafverteidigung optimal vorzubereiten. Als Ihr Strafverteidiger prüfe die Akten detailliert auf Schwachstellen in der Beweisführung und entwickle daraus Ihre Verteidigungsstrategie für das bestmögliche Ergebnis.
10. Verteidigen Sie auch außerhalb von Koblenz?
Ja, absolut. Obwohl meine Kanzlei für Strafrecht in Koblenz ansässig ist, übernehme ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Mandate deutschlandweit. Ich verteidige Sie als Strafverteidiger vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland. Meine Kanzlei und Kompetenz im Strafrecht stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz