Eine Auseinandersetzung eskaliert. Ein Streit gerät außer Kontrolle. Eine unüberlegte Reaktion in einem Moment der Wut. Plötzlich steht ein Vorwurf im Raum: Körperverletzung. Vielleicht sogar gefährliche Körperverletzung. Die Polizei ermittelt. Sie erhalten eine Vorladung. Oder es liegt bereits eine Anklage vor.
Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Sie reichen von der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB über die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB bis hin zur schweren Körperverletzung nach § 226 StGB und Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB.
Die Strafen variieren erheblich – von Geldstrafen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Schon eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung kann berufliche und private Konsequenzen haben. Ein Eintrag im Führungszeugnis gefährdet Ihre Zukunft.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Sie kompetent gegen jeden Vorwurf der Körperverletzung. Deutschlandweit. Diskret. Mit dem klaren Ziel, Ihre Rechte zu schützen.