Einfache bis gefährliche Körperverletzung: Strafen und Verteidigung
Eine Auseinandersetzung eskaliert. Ein Streit gerät außer Kontrolle. Eine unüberlegte Reaktion in einem Moment der Wut. Plötzlich steht ein Vorwurf im Raum: Körperverletzung. Vielleicht sogar gefährliche Körperverletzung. Die Polizei ermittelt. Sie erhalten eine Vorladung. Oder es liegt bereits eine Anklage vor.
Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Sie reichen von der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB über die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB bis hin zur schweren Körperverletzung nach § 226 StGB und Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB.
Die Strafen variieren erheblich – von Geldstrafen bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Schon eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung kann berufliche und private Konsequenzen haben. Ein Eintrag im Führungszeugnis gefährdet Ihre Zukunft.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Sie kompetent gegen jeden Vorwurf der Körperverletzung. Deutschlandweit. Diskret. Mit dem klaren Ziel, Ihre Rechte zu schützen.
Die einfache Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Der Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB schützt die körperliche Unversehrtheit und das körperliche Wohlbefinden eines Menschen.
Eine Körperverletzung nach § 223 StGB begeht, wer:
eine andere Person körperlich misshandelt oder
eine anderen Person an der Gesundheit schädigt.
Körperliche Misshandlung bedeutet jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Dazu gehören:
Schläge, Tritte, Stöße
Würgen oder Festhalten
Haare ausreißen
Bespritzen mit Flüssigkeiten
Absichtliches Verursachen von Schmerzen
Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn ein pathologischer Zustand herbeigeführt oder verschlimmert wird. Das kann sein:
Verletzungen wie Prellungen, Schnittwunden, Knochenbrüche
Wichtig für den Tatbestand der Körperverletzung: Es kommt nicht auf die Intensität der Verletzung an. Auch eine leichte Ohrfeige oder ein Kratzer kann eine Körperverletzung nach § 223 StGB darstellen. Entscheidend ist, dass die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird.
Vorsatz erforderlich: Die Körperverletzung muss vorsätzlich begangen werden. Sie müssen zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass Sie eine andere Person verletzen. Fahrlässige Körperverletzung ist nur in bestimmten Fällen strafbar (§ 229 StGB).
2. Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB: Waffen und gefährliche Werkzeuge
Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB ist ein qualifizierter Tatbestand der einfachen Körperverletzung. Sie liegt vor, wenn die Körperverletzung auf bestimmte, besonders gefährliche Weise begangen wird.
Eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB begeht, wer die Körperverletzung:
Durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht
Mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht
Mittels eines hinterlistigen Überfalls begeht
Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht
Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht
Besonders praxisrelevant: Einsatz von Waffen
Der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs ist die häufigste Form der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
Waffen im Sinne von § 224 StGB sind:
Schusswaffen (Pistolen, Gewehre)
Hieb- und Stichwaffen (Messer, Schwerter, Baseballschläger)
Elektroschocker, Pfefferspray
Gefährliche Werkzeuge sind Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen:
Glasflaschen
Gürtel mit schwerer Schnalle
Steine
Treten mit beschuhten Füßen gegen den Kopf
Entscheidend für gefährliche Körperverletzung: Das Werkzeug muss nach der konkreten Art seiner Verwendung geeignet sein, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Ein Schuh wird erst durch Tritte gegen empfindliche Körperteile zum gefährlichen Werkzeug.
Gemeinschaftliche Begehung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB:
Auch wenn mehrere Personen gemeinsam auf einen Menschen einschlagen, liegt eine gefährliche Körperverletzung vor. Die gemeinschaftliche Begehung erhöht das Risiko für das Opfer erheblich.
Hinterlistiger Überfall nach § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB:
Ein hinterlistiger Überfall ist ein plötzlicher, unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen, bei dem der Täter seine wahre Absicht planmäßig verdeckt, um die Abwehrmöglichkeiten des Opfers zu erschweren.
3. Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB: Wenn Dauerfolgen entstehen
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB erfasst Fälle, in denen durch die Körperverletzung besonders schwerwiegende Folgen für das Opfer eintreten.
Eine schwere Körperverletzung nach § 226 StGB liegt vor, wenn durch die Körperverletzung:
Das Opfer das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen verliert
Das Gehör auf einem Ohr oder beiden Ohren verliert
Das Sprechvermögen verliert
Die Fortpflanzungsfähigkeit verliert
Ein wichtiges Glied des Körpers verliert (z.B. Hand, Fuß, Bein)
Dauerhaft nicht mehr gebrauchsfähig gemacht wird (z.B. gelähmter Arm)
Dauerhaft entstellt wird (erhebliche, bleibende optische Beeinträchtigung)
In Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt
Wichtig bei schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB:Die Folgen müssen von Dauer sein. Vorübergehende Beeinträchtigungen reichen nicht aus. Allerdings muss der Täter die schwere Folge zumindest fahrlässig verursacht haben. Vorsatz bezüglich der schweren Folge ist nicht erforderlich.
Waren werden nicht verschickt, obwohl bezahlt
Praxisbeispiel schwere Körperverletzung:
Bei einer Schlägerei schlägt A dem B mit der Faust ins Gesicht. B stürzt und schlägt mit dem Kopf auf den Bordstein auf. Dadurch erleidet B schwere Hirnverletzungen und bleibt dauerhaft gelähmt. A hat eine schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB begangen, auch wenn er die Lähmung nicht beabsichtigt hat.
Meine strategische Verteidigung in Ihrem Körperverletzungsverfahren
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung im Bereich der einfachen, gefährlichen oder schweren Körperverletzung zur Seite. Diskret, kompetent und mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
4. Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB: Abgrenzung zu Totschlag
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB ist ein besonders schwerer Fall, bei dem das Opfer durch die Körperverletzungshandlung stirbt.
Voraussetzungen für Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB:
Es liegt eine vorsätzliche Körperverletzung vor (§§ 223, 224, 225, 226 StGB)
Durch die Körperverletzung wird der Tod des Opfers verursacht
Der Täter hat den Tod zumindest fahrlässig herbeigeführt
Entscheidend: Der Täter muss die Körperverletzung vorsätzlich begangen haben. Den Tod muss er hingegen nicht gewollt haben. Es reicht fahrlässige Verursachung.
Die Abgrenzung zwischen Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB und Totschlag nach § 212 StGB ist entscheidend für die Strafhöhe:
Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB):
Vorsatz nur auf Körperverletzung gerichtet
Tod wird fahrlässig verursacht
Strafe: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
Totschlag (§ 212 StGB):
Vorsatz auf Tötung gerichtet
Täter will den Tod oder nimmt ihn billigend in Kauf
Strafe: Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren
Praxisbeispiel:
Bei einem Streit schlägt A dem B mehrfach mit der Faust ins Gesicht. B fällt zu Boden, schlägt mit dem Kopf auf und verstirbt an den Folgen. A wollte B verletzen, aber nicht töten. Er hat eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB begangen, keinen Totschlag.
Wichtig für die Verteidigung: Die Abgrenzung zum Totschlag ist komplex und erfordert eine genaue Prüfung des Tätervorsatzes. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft nachweisen, dass kein Tötungsvorsatz vorlag.
5. Welche Strafen drohen bei Körperverletzung?
Die Strafrahmen für Körperverletzungsdelikte variieren erheblich je nach Schwere der Tat:
Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB:
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bei Ersttätern: Oft Geldstrafe oder Bewährungsstrafe
Auf Antrag verfolgbar: Bei vorsätzlicher einfacher Körperverletzung nur auf Antrag des Opfers oder bei besonderem öffentlichen Interesse (§ 230 StGB)
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB:
Strafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Minder schwerer Fall (§ 224 Abs. 1 letzter HS): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Erheblich höheres Strafmaß als bei einfacher Körperverletzung
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB:
Strafe: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren
Minder schwerer Fall (§ 226 Abs. 3 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Hohe Strafandrohung wegen der schwerwiegenden Folgen
Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB:
Strafe: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren
Minder schwerer Fall: ein Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe
Keine Bewährung möglich bei Mindeststrafe von drei Jahren
Fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB:
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Verfolgung: Nur auf Antrag des Verletzten oder bei besonderem öffentlichen Interesse (§ 230 StGB)
In der Praxis bedeutet das: Bei einfacher Körperverletzung kommt bei Ersttätern oft eine Geldstrafe oder Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO in Betracht. Bei gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB drohen häufig Bewährungsstrafen oder kurze Freiheitsstrafen. Bei schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB und Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB sind Freiheitsstrafen die Regel.
Sie sind mit dieser Situation nicht allein. Täglich erreichen solche Nachrichten viele Menschen in Deutschland – vom Familienvater bis zur Rentnerin, vom Studenten bis zur Geschäftsführerin. Die Gründe sind vielfältig: ein Verkehrsdelikt, eine Anzeige nach einem Nachbarschaftsstreit oder ein vermeintlicher Betrugsvorwurf. In den meisten Fällen lässt sich eine gute Lösung finden.
6. Ihre Verteidigungsmöglichkeiten bei Körperverletzungsvorwürfen
Nicht jeder Vorwurf der Körperverletzung ist gerechtfertigt. Oft gibt es wirksame Verteidigungsansätze. Als Ihr Strafverteidiger prüfe ich jeden Fall genau und entwickle eine individuelle Strategie. Es folgen typische Verteidigungsansätze bei Körperverletzung.
Wenn Sie angegriffen wurden und sich verteidigt haben, kann Notwehr vorliegen. Notwehr ist nicht strafbar. Voraussetzungen:
Ein rechtswidriger Angriff auf Sie oder andere
Erforderliche Verteidigungshandlung
Verteidigungswille
Wichtig: Die Verteidigung muss erforderlich sein. Das mildeste ausreichende Mittel ist zu wählen. Überschreiten Sie die Grenzen der Notwehr, kann Notwehrüberschreitung (§ 33 StGB) vorliegen, die straflos ist, wenn sie aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschieht.
Haben Sie aus Furcht, Schrecken oder Verwirrung über das zur Notwehr Erforderliche hinaus gehandelt, ist dies straflos.
Einwilligung des Verletzten
Bei bestimmten Körperverletzungen kann eine wirksame Einwilligung des Verletzten vorliegen (z.B. beim Sport, bei ärztlichen Eingriffen). Die Einwilligung schließt die Rechtswidrigkeit aus.
Kein Vorsatz
Die Körperverletzung muss vorsätzlich begangen werden. Können Sie nachweisen, dass Sie die Verletzung nicht wollten und auch nicht billigend in Kauf genommen haben, fehlt der Vorsatz.
Bestreiten der Tatbegehung
Wenn Zeugenaussagen widersprüchlich sind oder objektive Beweise fehlen, kann die Täterschaft bestritten werden. Die Staatsanwaltschaft muss die Tat zweifelsfrei beweisen.
Verminderte Schuldfähigkeit
Waren Sie zum Tatzeitpunkt alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss, kann verminderte Schuldfähigkeit nach § 21 StGB vorliegen. Das kann zu einer milderen Strafe führen.
Provokation und minder schwerer Fall
Wurde die Körperverletzung durch eine Provokation des Opfers ausgelöst, kann ein minder schwerer Fall vorliegen. Das reduziert den Strafrahmen erheblich.
Täter-Opfer-Ausgleich
Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO führen oder strafmildernd wirken. Entschuldigung, Schadenswiedergutmachung und Versöhnung zeigen Reue.
Nehmen Sie Kontakt auf!
In vielen Fällen erreiche ich durch strategische Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft – ggf. im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs – eine Einstellung des Verfahrens. So vermeiden meine Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung und deren Folgen.
7. So unterstütze ich Sie als Anwalt bei dem Vorwurf der Körperverletzung in Koblenz
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in allen Phasen des Körperverletzungsverfahrens. Von der polizeilichen Vorladung bis zur Hauptverhandlung. Meine Leistungen bei Körperverletzungsvorwürfen:
Sofortberatung bei Vorwurf der Körperverletzung
Sie wurden beschuldigt, jemanden verletzt zu haben? Ich bewerte Ihre Situation sofort, erkläre die rechtlichen Hintergründe zu §§ 223-227 StGB und sage Ihnen genau, was Sie tun sollten. Keine voreilige Aussage ohne mich.
Akteneinsicht und Beweisanalyse
Ich beantrage die vollständige Akteneinsicht und prüfe alle Beweismittel. Ärztliche Atteste, Zeugenaussagen, Videoaufnahmen – alles wird auf Verwertbarkeit geprüft. Oft finden sich Widersprüche oder Hinweise auf Notwehr.
Vertretung bei polizeilichen Vernehmungen
Ich begleite Sie zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und berate Sie, ob eine Aussage zur Körperverletzung sinnvoll ist.
Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft
Mein Ziel ist die Verfahrenseinstellung vor der Anklage. Bei einfacher Körperverletzung nach § 223 StGB ist eine Einstellung nach § 153a StPO oft möglich. Ich verhandle über Auflagen wie Schmerzensgeld oder Täter-Opfer-Ausgleich.
Verteidigung vor Gericht
Falls es zur Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB oder schwerer Körperverletzung nach § 226 StGB kommt, verteidige ich Sie mit fundierten rechtlichen Argumenten. Mein Ziel: Freispruch, mildester Straftatbestand oder geringste Strafe.
Geltendmachung von Notwehr
Ich prüfe genau, ob Notwehr oder Notwehrüberschreitung vorliegt. Durch überzeugende Darlegung der Angriffssituation erreiche ich oft Freisprüche.
Herabstufung des Tatvorwurfs
Wird Ihnen gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB vorgeworfen, prüfe ich, ob nur einfache Körperverletzung nach § 223 StGB vorliegt. Das reduziert die Strafe erheblich.
Rechtsmittelprüfung
Gegen ein ungünstiges Urteil wegen Körperverletzung kann Berufung oder Revision eingelegt werden. Ich prüfe das Urteil auf rechtliche Fehler und setze Rechtsmittel fristgerecht durch.
Ich bin deutschlandweit für Sie tätig. Obwohl meine Kanzlei in Koblenz ansässig ist, verteidige ich Sie vor allen Gerichten in Deutschland gegen Körperverletzungsvorwürfe.
Körperverletzung nach §§ 223-227 StGB umfasst verschiedene Tatbestände mit unterschiedlichen Strafrahmen
Einfache Körperverletzung nach § 223 StGB wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB liegt z. B. vor bei Waffeneinsatz, gemeinschaftlicher Begehung oder hinterlistigem Überfall – Strafe: sechs Monate bis zehn Jahre
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB bei Dauerfolgen wie z. B. Verlust des Sehvermögens oder Lähmung – Strafe: ein bis zehn Jahre
Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB unterscheidet sich von Totschlag durch fehlenden Tötungsvorsatz – Mindeststrafe drei Jahre
Notwehr nach § 32 StGB ist ein häufiger und wirksamer Verteidigungsansatz bei Körperverletzungsvorwürfen
Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung führen
Frühe Verteidigung erhöht die Chancen auf Einstellung oder mildes Strafmaß erheblich
Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die Feinheiten der §§ 223-227 StGB und typische Verteidigungsstrategien
9. FAQ – Häufige Fragen zu Körperverletzung
Was gilt als Körperverletzung nach § 223 StGB?
Eine Körperverletzung nach § 223 StGB liegt vor, wenn Sie eine andere Person körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen. Dazu gehören Schläge, Tritte, aber auch das Verursachen von Krankheiten oder psychischen Beeinträchtigungen. Schon eine Ohrfeige kann eine Körperverletzung sein. Ein Anwalt beim Vorwurf der Körperverletzung in Koblenz prüft, ob die Voraussetzungen des Tatbestands erfüllt sind.
Welche Strafe droht bei gefährlicher Körperverletzung?
Die Strafe für gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB beträgt sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. In minder schweren Fällen nach § 224 Abs. 1 letzter HS StGB sind drei Monate bis fünf Jahre möglich. Die konkrete Strafe hängt von der Schwere der Verletzung, dem eingesetzten Mittel und Ihrer Vorgeschichte ab. Ein erfahrener Strafverteidiger kann oft eine Herabstufung zur einfachen Körperverletzung erreichen.
Was ist der Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung?
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB bezieht sich auf die Art und Weise der Tatbegehung (z.B. mit Waffe, gemeinschaftlich). Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB bezieht sich auf die Folgen (z.B. Verlust des Sehvermögens, Lähmung). Beide Tatbestände haben unterschiedliche Strafrahmen. Ein Anwalt beim Vorwurf der Körperverletzung klärt die genaue Einordnung.
Kann ich mich auf Notwehr berufen?
Ja, wenn Sie angegriffen wurden und sich verteidigt haben, kann Notwehr nach § 32 StGB vorliegen. Die Verteidigung muss erforderlich gewesen sein. Auch Notwehrüberschreitung nach § 33 StGB aus Furcht oder Schrecken ist straflos. Ein Fachanwalt für Strafrecht prüft genau, ob Notwehr in Ihrem Fall vorliegt und macht dies gerichtlich geltend.
Was sollte ich tun, wenn ich wegen Körperverletzung beschuldigt werde?
Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht. Machen Sie keine Aussagen bei der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Ihr Anwalt beantragt Akteneinsicht, prüft die Vorwürfe und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Vorschnelle Aussagen bei Körperverletzungsvorwürfen verschlechtern Ihre Position oft erheblich.
Kann ein Körperverletzungsverfahren eingestellt werden?
Ja, insbesondere bei einfacher Körperverletzung nach § 223 StGB ist eine Einstellung nach § 153a StPO möglich. Voraussetzungen sind oft ein Täter-Opfer-Ausgleich, Schmerzensgeld oder eine Geldauflage. Auch bei fehlendem Tatverdacht oder erfolgreicher Notwehrverteidigung kann das Verfahren eingestellt werden. Ein Strafverteidiger arbeitet gezielt auf eine Einstellung hin.
Was ist Körperverletzung mit Todesfolge?
Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB liegt vor, wenn das Opfer durch die Körperverletzungshandlung stirbt, der Täter aber keinen Tötungsvorsatz hatte. Der Tod muss zumindest fahrlässig verursacht worden sein. Die Mindeststrafe beträgt drei Jahre Freiheitsstrafe. Die Abgrenzung zum Totschlag ist komplex und erfordert einen erfahrenen Strafverteidiger.
Über den Autor
Rechtsanwalt Alexander Neutz ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Koblenz und verteidigt Mandanten deutschlandweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten – vom allgemeinen Strafrecht über Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bis hin zu Betäubungsmittel- und Kapitalstrafsachen.
Seine ausschließliche Spezialisierung auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie seine langjährige Erfahrung vor Gericht ermöglichen eine fundierte, zielgerichtete und diskrete Verteidigung. In dringenden Fällen ist er auch über seinen 24‒Stunden‒Notruf erreichbar.