Strafbefehl erhalten? So reagieren Sie richtig

Strafbefehl erhalten: Nahaufnahme einer Frau mit offenem Mund und Hand am Kinn, die ein Blatt Papier liest.
Ein Brief mit amtlichem Siegel flattert ins Haus – und plötzlich steht die Welt still. Eine polizeiliche Vorladung oder ein Strafbefehl lösen bei den meisten Menschen zunächst Schock und Unsicherheit aus. Das ist völlig verständlich und normal. Wichtig ist jetzt, dass Sie besonnen handeln und die richtigen Schritte einleiten. Sie sind mit dieser Situation nicht allein. Täglich erreichen solche Nachrichten viele Menschen in Deutschland – vom Familienvater bis zur Rentnerin, vom Studenten bis zur Geschäftsführerin. Die Gründe sind vielfältig: ein Verkehrsdelikt, eine Anzeige nach einem Nachbarschaftsstreit oder ein vermeintlicher Betrugsvorwurf. In den meisten Fällen lässt sich eine gute Lösung finden. Erfahren Sie, wie ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger in diesem Kontext helfen kann.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Langjähriger Erfahrung
Strukturiertes und durchsetzungsstarkes Auftreten
Schnelle & persönliche Erreichbarkeit

1. Vorladung oder Strafbefehl – die wichtigsten Unterschiede

Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter
Eine polizeiliche Vorladung fordert Sie auf, zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen. Sie werden als Beschuldigter vorgeladen, weil gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Polizei möchte Sie zu den Vorwürfen befragen.
Beispiel: Herr Schmidt erhält eine Vorladung wegen des Verdachts einer Körperverletzung. Ein Nachbar hat ihn angezeigt, nachdem es zu einem Streit am Gartenzaun kam. Die Polizei lädt ihn vor, um seine Version der Ereignisse zu hören.
Staatsanwaltschaftliche Ladung zur Anhörung
Die Staatsanwaltschaft kann Sie ebenfalls vorladen. Dies geschieht meist in einem fortgeschrittenen Stadium des Ermittlungsverfahrens. Eine solche Anhörung dient dazu, Ihnen vor einer möglichen Anklageerhebung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wichtiger Hinweis: Bei staatsanwaltlichen Vorladungen ist man zum Erscheinen verpflichtet!
Strafbefehl – das beschleunigte Verfahren
Ein Strafbefehl ist bereits eine richterliche Entscheidung. Das Amtsgericht verhängt hiermit eine Strafe, ohne dass eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Der Strafbefehl wird nur bei weniger schweren Straftaten erlassen und setzt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung bis zu einem Jahr fest.

2. Muss ich bei der Polizei aussagen?

Die klare Antwort lautet: Nein! Sie haben das Recht zu schweigen. Dieses Schweigerecht ist ein fundamentales Grundrecht und schützt Sie vor Selbstbelastung.
Viele Menschen glauben irrtümlich, sie müssten sich bei der Polizei rechtfertigen oder erklären.
Erscheinenspflicht
Keine Erscheinenspflicht: Als Beschuldigter müssen Sie bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen. Das Fernbleiben muss nicht erklärt oder gerechtfertigt werden.
Achtung! Bei staatsanwaltlichen Vorladungen ist man zum Erscheinen verpflichtet!
Wichtiger Hinweis: Alles, was Sie sagen, kann später vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Unbedachte Äußerungen können Ermittlungen verschärfen.

3. Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO – eine echte Chance

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen. Diese Möglichkeit nach § 153a der Strafprozessordnung ist oft der beste Weg, um eine Verurteilung zu vermeiden. Sie zahlen einen bestimmten Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung oder den Staat, und das Verfahren wird beendet.
Vorteile der Einstellung
  • Keine Vorstrafe
  • Schneller Verfahrensabschluss
  • Geringere Kosten als bei einem Gerichtsverfahren
  • Schutz der Privatsphäre
Beispiel: Frau Müller wird vorgeworfen, in einem Geschäft Waren im Wert von 50 Euro entwendet zu haben. Ihr Anwalt handelt mit der Staatsanwaltschaft eine Einstellung gegen eine Geldauflage von 300 Euro aus. Frau Müller bleibt straffrei.
Ich bin für Sie da!
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig hilfreiche Verhandlungen führen und Ihnen helfen, eine Einstellung zu erreichen. Kontaktieren Sie mich als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz, damit wir gemeinsam Ihre Verteidigung optimal vorbereiten. Ich stehe Ihnen diskret und kompetent zur Seite.

4. Einspruch gegen Strafbefehl: Frist und Ablauf beachten

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung. Sie können den Strafbefehl akzeptieren oder Einspruch einlegen. Achtung: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen!
Der Weg zum Einspruch
Den Einspruch müssen Sie schriftlich bei dem Gericht einlegen, das den Strafbefehl erlassen hat. Ein einfaches Schreiben mit dem Satz "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom [Datum] ein" reicht aus. Wichtig ist, dass der Einspruch rechtzeitig eingeht.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach Ihrem Einspruch wird eine Hauptverhandlung anberaumt. Dort können Sie sich verteidigen und Ihre Sicht der Dinge darlegen. Das Gericht prüft den Fall dann vollständig neu. Sie haben die Chance auf einen Freispruch oder eine mildere Strafe.
Risiken beim Einspruch
Allerdings kann das Gericht in der Hauptverhandlung auch eine höhere Strafe verhängen als im Strafbefehl vorgesehen. Außerdem entstehen Gerichtskosten, die Sie bei einer Verurteilung tragen müssen. Diese Risiken sollten Sie mit einem Anwalt sorgfältig abwägen.

5. Warum Sie jetzt einen Strafverteidiger brauchen

Ein Strafverfahren ist komplex und folgt eigenen Regeln. Als Laie können Sie die Tragweite Ihrer Entscheidungen oft nicht vollständig überblicken. Ein spezialisierter Strafverteidiger bringt die nötige Erfahrung mit und kann Sie optimal beraten.
Leistungen eines Strafverteidigers
  • Akteneinsicht: Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, wie stark die Beweise gegen Sie sind
  • Strategieentwicklung: Gemeinsam entwickeln Sie die beste Verteidigungsstrategie für Ihren Fall
  • Verhandlungen: Ein erfahrener Anwalt kann oft günstige Absprachen mit der Staatsanwaltschaft treffen
  • Verfahrensbegleitung: Sie haben einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite
Der richtige Zeitpunkt
Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser. Bereits bei einer ersten Vorladung kann die richtige Beratung entscheidend sein. Oft lassen sich Verfahren schon in einem frühen Stadium positiv beeinflussen oder sogar ganz vermeiden.
Schwarz-Weiß-Porträt eines Mannes im Anzug mit Krawatte, der nach vorne schaut, mit einem großen Buchstaben „N“ im Hintergrund.

6. So gehen Sie konkret vor

Bei einer Vorladung
  1. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
  2. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger
  3. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen
  4. Sprechen Sie mit niemandem über den Fall – auch nicht mit Familie oder Freunden
Bei einem Strafbefehl
  1. Prüfen Sie sofort das Zustellungsdatum – die Zwei-Wochen-Frist läuft!
  2. Kontaktieren Sie einen Anwalt, bevor Sie eine Entscheidung treffen
  3. Lassen Sie prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist
  4. Zahlen Sie nicht vorschnell – das käme einem Schuldeingeständnis gleich

7. Ihre nächsten Schritte – Lassen Sie sich helfen

Sie müssen diese schwierige Situation nicht allein bewältigen. Als Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite. In einem ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welche Optionen Sie haben und wie wir am besten vorgehen.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Je schneller wir handeln, desto besser können wir Ihre Interessen schützen. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail – ich bin für Sie da.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Zögern Sie nicht, mich bereits während oder direkt nach einer Durchsuchung zu kontaktieren. Je früher ich eingebunden werde, desto besser kann ich Ihre Rechte wahren.

8. Fazit

  • Schweigerecht nutzen: Sie müssen bei der Polizei nicht aussagen – schweigen Sie bis zur anwaltlichen Beratung
  • Fristen beachten: Einspruch gegen Strafbefehl nur innerhalb von zwei Wochen möglich
  • Anwalt einschalten: Professionelle Hilfe ist bei Strafverfahren unerlässlich
  • Verfahrenseinstellung anstreben: § 153a StPO bietet oft einen guten Ausweg ohne Vorstrafe
  • Besonnen handeln: Panik hilft nicht – durchdachtes Vorgehen führt zum Erfolg
  • Dokumentation: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen für Ihren Anwalt
  • Diskretion wahren: Sprechen Sie mit niemandem über den Fall außer mit Ihrem Anwalt

9. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema (FAQ)

1. Was passiert, wenn ich eine polizeiliche Vorladung ignoriere?
Nichts.
2. Muss ich bei einer staatsanwaltschaftlichen Anhörung erscheinen?
Ja, aber auch hier haben Sie ein Schweigerecht. Lassen Sie sich vorher unbedingt anwaltlich beraten. Eine unüberlegte Aussage kann weitreichende Folgen haben.
3. Kann ich den Einspruch gegen einen Strafbefehl wieder zurücknehmen?
Ja, Sie können Ihren Einspruch bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptverhandlung zurücknehmen. Der ursprüngliche Strafbefehl wird dann rechtskräftig. Diese Entscheidung sollten Sie jedoch nur nach anwaltlicher Beratung treffen.
4. Welche Kosten entstehen bei einem Strafverfahren?
Die Kosten hängen vom Verfahrensausgang ab. Bei einer Verurteilung tragen Sie die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Bei einem Freispruch trägt meist die Staatskasse die Kosten. Ihr Anwalt kann Ihnen eine realistische Kostenschätzung geben.
5. Wie lange dauert es von der Vorladung bis zum Verfahrensabschluss?
Das variiert stark je nach Fall. Einfache Verfahren können binnen weniger Monate abgeschlossen werden, komplexere Fälle dauern oft ein Jahr oder länger. Eine frühe anwaltliche Beratung kann das Verfahren oft beschleunigen.
6. Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Anklage?
Ein Strafbefehl ergeht ohne Hauptverhandlung bei weniger schweren Fällen. Eine Anklage führt immer zu einer öffentlichen Hauptverhandlung. Beide können zu einer Verurteilung führen, aber das Strafbefehlsverfahren ist schneller und diskreter.
7. Kann ein Strafverteidiger die Einstellung des Verfahrens erreichen?
Ja, ein erfahrener Strafverteidiger kann durch geschickte Verhandlungsführung oft eine Verfahrenseinstellung erreichen – entweder ohne Auflagen oder gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO. Dies ist häufig die beste Lösung für Mandanten.
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Jetzt zählt jede Minute!
Je früher Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Verteidigungschancen.
Im Notfall bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz