Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter
Eine polizeiliche Vorladung fordert Sie auf, zu einem bestimmten Termin bei der Polizei zu erscheinen. Sie werden als Beschuldigter vorgeladen, weil gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Die Polizei möchte Sie zu den Vorwürfen befragen.
Beispiel: Herr Schmidt erhält eine Vorladung wegen des Verdachts einer Körperverletzung. Ein Nachbar hat ihn angezeigt, nachdem es zu einem Streit am Gartenzaun kam. Die Polizei lädt ihn vor, um seine Version der Ereignisse zu hören.
Staatsanwaltschaftliche Ladung zur Anhörung
Die Staatsanwaltschaft kann Sie ebenfalls vorladen. Dies geschieht meist in einem fortgeschrittenen Stadium des Ermittlungsverfahrens. Eine solche Anhörung dient dazu, Ihnen vor einer möglichen Anklageerhebung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Wichtiger Hinweis: Bei staatsanwaltlichen Vorladungen ist man zum Erscheinen verpflichtet!
Strafbefehl – das beschleunigte Verfahren
Ein Strafbefehl ist bereits eine richterliche Entscheidung. Das Amtsgericht verhängt hiermit eine Strafe, ohne dass eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Der Strafbefehl wird nur bei weniger schweren Straftaten erlassen und setzt eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe auf Bewährung bis zu einem Jahr fest.