Anwalt Betäubungsmittelgesetz: Strafen und Strategien
Ein Brief der Staatsanwaltschaft, eine Vorladung zur Vernehmung oder sogar eine Hausdurchsuchung: Wenn Sie mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Konsumcannabisgesetz (KCanG) konfrontiert werden, steht Ihre Welt plötzlich Kopf.
Die Sorge um die berufliche Zukunft, das Ansehen in der Familie und die rechtlichen Konsequenzen kann überwältigend sein. Doch Sie sind nicht allein – und vor allem: Es gibt Wege aus dieser schwierigen Situation.
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist komplex und die Strafen bei Verstoß gegen das BtMG können erheblich sein. Gleichzeitig bietet das Gesetz aber auch verschiedene Möglichkeiten zur Strafmilderung oder sogar zur Verfahrenseinstellung.
Als erfahrener Anwalt für BtMG‒Delikte kenne ich diese Wege und kann Ihnen helfen, das bestmögliche Ergebnis für Ihre individuelle Situation zu erreichen.
1. Das Betäubungsmittelgesetz: Grundlagen verstehen
Das BtMG regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln in Deutschland umfassend. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Tatbeständen und Strafrahmen. Die wichtigsten Paragraphen für Betroffene sind:
§ 29 BtMG behandelt den Besitz von Betäubungsmitteln. Hier drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Bei geringen Mengen kann das Verfahren jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden.
§ 30 BtMG erfasst das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Die Strafen sind hier deutlich höher: Bei nicht geringen Mengen droht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe,
§ 30a BtMG erfasst das bandenmäßige sowie das bewaffnete Handeltreiben mit nicht geringen Mengen. Hierauf steht eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren.
§ 31 BtMG bietet Möglichkeiten zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei geringer Schuld oder wenn der Täter zur Aufklärung beiträgt.
Die Abgrenzung zwischen einer BtMG Ordnungswidrigkeit und einer Straftat hängt oft von der Menge und den Umständen ab. Als Ihr BtMG Anwalt kann ich diese rechtlichen Feinheiten bewerten und eine passende Verteidigungsstrategie bei einem Verstoß gegen das BtMG entwickeln.
2. Cannabis, Kokain und Co.: Verschiedene Substanzen, verschiedene Strafen
Cannabis: Teilweise legalisiert, aber Vorsicht geboten
Seit April 2024 ist der private Cannabiskonsum in Deutschland teilweise legalisiert. Die rechtlichen Vorgaben dazu sind im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt.
Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und zu Hause bis zu 50 Gramm lagern. Dennoch gibt es weiterhin viele Fallstricke beim Cannabisbesitz. Der Handel mit Cannabis bleibt strafbar. Wer mehr als die erlaubten Mengen besitzt oder Cannabis an Minderjährige abgibt, macht sich weiterhin strafbar. Auch der Konsum in Schulnähe oder öffentlichen Parks kann zu rechtlichen Problemen führen. Die Strafvorschriften sind in § 34 KCanG geregelt.
Harte Drogen: Kokain, Amphetamine und Ecstasy
Bei härteren Drogen wie Kokain, Amphetaminen, Crystal Meth oder Ecstasy gelten strengere Regeln. Schon der Besitz geringer Mengen ist strafbar. Die Grenzen für "nicht geringe Mengen":
Kokain: ab 5 Gramm Kokainhydrochlorid (reiner Wirkstoff)
Amphetamin: ab 10 Gramm Amphetaminbase (reiner Wirkstoff)
Ecstasy (MDMA): ab 30 Gramm MDMA-Base (reiner Wirkstoff)
Bei Überschreitung dieser Grenzen greifen schärfere Strafrahmen bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Mindestfreiheitsstrafen von einem Jahr.
Besitz geringer Mengen: Wann wird eingestellt?
Ein häufiger Fall in der Praxis als BtMG Anwalt ist der Besitz geringer Mengen zum Eigenverbrauch. Hier sieht § 31a BtMG die Möglichkeit vor, das Verfahren einzustellen, wenn:
die Schuld gering ist
kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht
der Besitz nur dem Eigenverbrauch diente
Als Ihr Anwalt BtMG prüfe ich, ob in Ihrem Fall eine Einstellung nach § 31a BtMG möglich ist und stelle entsprechende Anträge. Dabei kommt es auch auf Ihre Vorstrafenbelastung und die konkreten Umstände an.
Handeltreiben und bandenmäßiger Handel: Schwere Vorwürfe
Der Vorwurf des Handeltreibens wiegt schwer. Bereits das Weiterverkaufen kleiner Mengen an Bekannte kann als Handel gewertet werden. Die Staatsanwaltschaft muss nicht beweisen, dass Sie gewerbsmäßig gehandelt haben – schon das gelegentliche Verkaufen reicht aus.
Bei nicht geringen Mengen droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Bei bandenmäßigem oder bewaffnetem Handel steigt diese auf fünf Jahre an. Als Mitglied einer Bande ist eine professionelle Verteidigung unerlässlich.
Als Aanwalt BtMG prüfe ich, ob möglicherweise nur ein minder schwerer Fall vorliegt. Dies kann der Fall sein bei:
erstmaligem Handeln
kleinen Gewinnspannen
kurzen Tatzeiträumen
besonderen persönlichen Umständen
In solchen Fällen kann die Mindeststrafe unterschritten werden.
Strafzumessung bei BtMG-Delikten: Faktoren die z ählen
Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren:
Strafmildernde Umstände:
Geständnis und Reue
Erste Straftaten
Persönliche Notlage
Eigener Drogenkonsum/Sucht
Mitarbeit bei der Aufklärung
Strafschärfende Umstände:
Wiederholungstaten
Professionelle Organisation
Involvierung Minderjähriger
Große Mengen
Gewinnstreben
Ein Fachanwalt für Strafrecht und erfahrener Anwalt für Drogendelikte kann diese Faktoren geschickt in die Waagschale werfen und so eine mildere Strafe erreichen.
Therapie statt Strafe: § 35 BtMG nutzen
Eine besondere Chance bietet § 35 BtMG: Therapie statt Strafe. Drogenabhängige Straftäter können sich einer Therapie unterziehen statt eine Freiheitsstrafe zu verbüßen.
Voraussetzungen sind:
Drogenabhängigkeit
Straftat zur Beschaffung von Drogen
Aussicht auf Therapieerfolg
Freiheitsstrafe oder zu vollstreckender Strafrest von nicht mehr als zwei Jahren
Als Ihr Anwalt BtMG und Fachanwalt für Strafrecht prüfe ich frühzeitig, ob diese Option für Sie in Betracht kommt und gebe entsprechende Gutachten in Auftrag.
3. Das Ermittlungsverfahren: Ihre Rechte kennen
Hausdurchsuchung: Was dürfen die Ermittler?
Eine Hausdurchsuchung im BtMG-Verfahren ist oft der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Die Polizei darf nur mit richterlichem Beschluss oder bei Gefahr im Verzug durchsuchen. Sie haben das Recht:
Den Durchsuchungsbeschluss zu sehen
Bei der Durchsuchung anwesend zu sein
Einen Anwalt zu kontaktieren
Die Aussage zu verweigern
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.
Aussageverweigerung: Schweigen ist Ihr Recht
Sie haben das Recht, die Aussage komplett zu verweigern. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch! Spontane Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden. Ihr Anwalt wird mit Ihnen besprechen, ob und wann eine Aussage strategisch sinnvoll ist.
Akteneinsicht: Alle Karten auf den Tisch
Schon während der Ermittlungen haben Sie und Ihr Anwalt das Recht auf vollständige Akteneinsicht. Erst dann wird das gesamte Ausmaß der Vorwürfe und Beweise sichtbar. Ihr Fachanwalt für Strafrecht prüft:
Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen
Verwertbarkeit der Beweise
Verfahrensfehler
Einstellungsmöglichkeiten
Ich prüfe Ihre Optionen und Verteidigungsstrategien!
Gemeinsam analysieren wir Ihren Fall, entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und kämpfen für das bestmögliche Ergebnis. Kontaktieren Sie mich noch heute für ein vertrauliches Erstgespräch. Ihre Zukunft ist es wert, um sie zu kämpfen.
4. Verteidigungsstrategien: Ihr Anwalt hat viele Optionen
Ein erfahrener BtMG Anwalt verfügt über verschiedene Verteidigungsansätze bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz:
Formelle Verteidigung
Prüfung der Verfahrensrechte
Bewertung von Durchsuchungen
Beweismittelprüfung
Verjährungseinwände
Materielle Verteidigung
Bestreitung der Vorwürfe
Alibi-Nachweis
Alternative Tatversionen
Sachverständigenkritik
Strategische Verteidigung
Eisntellung des Verfahrens anstreben
Strafmilderung erreichen
Bewährungsstrafe erwirken
Therapiemöglichkeiten aufzeigen
5. Verfahrensdauer und Kosten: Was Sie wissen sollten
Wie lange dauert ein BtMG-Ermittlungsverfahren?
Die Dauer eines Ermittlungsverfahrens im Betäubungsmittelstrafrecht variiert stark. Einfache Fälle können nach wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Verfahren ziehen sich oft über Jahre hin.
Faktoren, die die Verfahrensdauer beeinflussen:
Komplexität des Falls
Anzahl der Beschuldigten
Umfang der Ermittlungen
Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft
Notwendigkeit von Gutachten
Ihr Anwalt kann durch geschickte Anträge und Gespräche mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren beschleunigen.
6. Warum ein spezialisierter Anwalt wichtig ist
Das Betäubungsmittelstrafrecht ist hochkomplex. Ständige Rechtsprechungsänderungen und neue Gesetze erfordern Spezialkenntnisse. Ein Fachanwalt für Strafrecht mit BtMG/ KCanG -Schwerpunkt bietet Ihnen:
Umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
Erfahrung mit Staatsanwälten und Richtern
Bewährte Verteidigungsstrategien
Gute Kontakte zu Gutachtern und Therapieeinrichtungen
Verhandlungsgeschick bei Deal-Gesprächen
7. Ihr nächster Schritt: Professionelle Hilfe holen
Zeit ist ein entscheidender Faktor bei BtMG-Verfahren. Je früher Sie sich anwaltlich beraten lassen, desto besser stehen Ihre Chancen, ein Verfahren abzuwenden oder die Eistellung eines Verfahrens zu erwirken. Warten Sie nicht, bis das Verfahren gegen Sie eröffnet wird.
Ihre Verteidigung in BtMG-Verfahren
Die professionelle Verteidigung in Betäubungsmittelsachen erfordert:
detaillierte Aktenkenntnis
taktisches Vorgehen im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Erfahrung im Umgang mit Gutachten, insbesondere in der Toxikologie und Psychiatrie
eine präzise Abstimmung mit dem Mandanten – auf Augenhöhe und mit Fingerspitzengefühl
Nehmen Sie Kontakt auf!
Als Anwalt für Strafrecht in Koblenz übernehme ich Ihre Verteidigung mit vollem Einsatz – diskret, zielorientiert und mit der Erfahrung aus zahlreichen BtMG-Verfahren.
Sofortige anwaltliche Beratung ist entscheidend für den Verfahrenserfolg im Kontext des betäubungsmittelgesetz BtMG
Aussageverweigerung wahrnehmen – nichts ohne Anwalt sagen oder unterschreiben
Einstellungsmöglichkeiten nach § 31a BtMG bei geringen Mengen prüfen lassen
Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG kann Alternative zur Haftstrafe sein
Anwalt BtMG: Spezialisierte Verteidigung nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten optimal aus
Als Mitglied einer Bande ist eine professionelle Verteidigung unerlässlich.
Formelle und materielle Fehler der Ermittlungsbehörden können zur Einstellung führen
Frühe Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht eröffnet mehr strategische Optionen und bessere Chancen auf Ihre Einstellung des Verfahrens
9. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema (FAQ)
1. Wann wird ein BtMG-Verfahren eingestellt?
Eine Einstellung ist möglich bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch (§ 31a BtMG), geringer Schuld oder wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
2. Was ist ein minder schwerer Fall bei BtMG?
Ein minder schwerer Fall liegt vor bei erstmaligem Handeln, geringen Gewinnspannen, kurzen Tatzeiträumen oder besonderen persönlichen Umständen. Dann kann die Mindeststrafe unterschritten werden.
3. Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren BtMG?
Die Dauer variiert stark: Einfache Fälle sind nach wenigen Monaten abgeschlossen, komplexe Verfahren können Jahre dauern. Faktoren sind die Komplexität des Falls und der Umfang der Ermittlungen.
4. Kann ich als Drogenabhängiger eine Therapie statt Haft bekommen?
Ja, nach § 35 BtMG ist bei Drogenabhängigkeit eine Therapie statt Freiheitsstrafe möglich. Voraussetzungen sind die Abhängigkeit, Beschaffungskriminalität und eine Strafe von maximal zwei Jahren.
5. Was passiert bei einer Hausdurchsuchung wegen BtMG?
Sie haben das Recht, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen, bei der Durchsuchung dabei zu sein und einen Anwalt zu kontaktieren. Schweigen Sie und unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Beratung.
6. Welche Mengen gelten als "nicht gering" bei verschiedenen Drogen?
Die Grenzen liegen bei: Kokain: ab 5 Gramm Kokainhydrochlorid (reiner Wirkstoff), Amphetamin: ab 10 Gramm Amphetaminbase (reiner Wirkstoff), Ecstasy (MDMA): ab 30 Gramm MDMA-Base (reiner Wirkstoff). Bei Überschreitung drohen empfindliche Freiheitsstrafen.
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Jetzt zählt jede Minute!
Je früher Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
Im Notfall bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.