Der Monat endet. Die Löhne sind ausgezahlt. Aber das Konto gibt nicht mehr her und die Sozialversicherungsbeiträge bleiben liegen. Was viele Unternehmer als kurzfristige Notlösung sehen, ist strafrechtlich eine klare Grenze: das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB.
Diese Situation kennen viele Geschäftsführer aus schwierigen Phasen. Liquiditätsengpässe, stockende Aufträge, zahlungsunfähige Kunden. Der unternehmerische Alltag ist komplex. Trotzdem: Wer Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt, riskiert ein Strafverfahren. Und das trifft nicht nur Unternehmer in der Krise. Auch Geschäftsführer und Vorstände geraten schnell ins Visier der Ermittler, manchmal ohne es zu ahnen.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Unternehmer und Führungskräfte bei Vorwürfen nach § 266a StGB. Mit dem nötigen rechtlichen Wissen und dem Verständnis für unternehmerische Realitäten. Deutschlandweit und diskret.