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Untreue und Insolvenzverschleppung: Wenn Geschäftsführer ins Visier geraten

Das Unternehmen läuft nicht mehr rund. Aufträge bleiben aus, Rechnungen stapeln sich, das Konto ist überzogen. Viele Geschäftsführer kämpfen in solchen Phasen täglich ums Überleben des Betriebs. Was dabei leicht übersehen wird: Ab einem bestimmten Punkt droht nicht nur wirtschaftlicher Schaden, sondern strafrechtliche Verantwortung.
Untreue und Insolvenzverschleppung sind zwei der häufigsten Vorwürfe gegen Unternehmer und Geschäftsführer im deutschen Wirtschaftsstrafrecht. Beide Tatbestände können zur persönlichen Haftung führen und langjährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Und beide treffen Betroffene oft unvorbereitet.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Führungskräfte und berate Unternehmen bei Vorwürfen aus dem Wirtschaftsstrafrecht. Mit dem nötigen rechtlichen Know-how und dem Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge. Deutschlandweit.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Langjähriger Erfahrung
Strukturiertes und durchsetzungsstarkes Auftreten
Schnelle & persönliche Erreichbarkeit

1. Was ist Untreue nach § 266 StGB?

Untreue nach § 266 StGB liegt insbesondere vor, wenn jemand die ihm anvertraute Verfügungsmacht über fremdes Vermögen missbraucht oder seine Vermögensbetreuungspflicht pflichtwidrig verletzt und hierdurch einen Vermögensschaden verursacht. Im Unternehmenskontext betrifft das vor allem Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.
Typische Konstellationen, in denen der Vorwurf der Untreue im Raum stehen kann, sind etwa überhöhte Geschäftsführergehälter ohne erforderliche Zustimmung der Gesellschafter, hochriskante Investitionen ohne ausreichende Informationsgrundlage oder Zahlungen, die vorrangig dem persönlichen Vorteil des Geschäftsführers dienen und zulasten der Gesellschaft gehen.

Abgrenzung zur erlaubten Geschäftsführung

Nicht jede unternehmerische Fehlentscheidung ist Untreue. Das Gesetz lässt Geschäftsführern einen erheblichen Ermessensspielraum. Die im Gesellschaftsrecht anerkannte Business Judgment Rule schützt unternehmerische Entscheidungen, die auf angemessener Informationsgrundlage und im wohlverstandenen Unternehmensinteresse getroffen werden. Solche Entscheidungen sind in der Regel auch strafrechtlich nicht als pflichtwidrig anzusehen.
Strafrechtlich relevant wird es erst dann, wenn der Verantwortliche bewusst gegen seine Pflichten verstößt und dabei einen Vermögensschaden verursacht. Die Grenze zwischen erlaubtem unternehmerischen Risiko und strafbarer Untreue ist oft schmal. Genau dort setzt eine erfahrene Strafverteidigung an.

2. Was ist Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn ein Geschäftsführer den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellt, obwohl das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Antragspflicht besteht bei juristischen Personen wie GmbH oder AG und trifft die Geschäftsführer persönlich.

Wann ist ein Unternehmen insolvenzreif?

Das Gesetz kennt zwei Insolvenzgründe:
  1. Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen kann seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Eine kurzfristige Liquiditätslücke begründet noch keine Zahlungsunfähigkeit. Kritisch wird es nach der Rechtsprechung insbesondere dann, wenn eine Liquiditätslücke von mehr als rund zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten dauerhaft besteht und keine konkrete Aussicht besteht, diese innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu schließen.
  2. Überschuldung: Das Vermögen der Gesellschaft deckt die Verbindlichkeiten nicht mehr und eine positive Fortführungsprognose fehlt.
Beide Insolvenzgründe lösen die Antragspflicht aus. Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer diese Fristen verstreichen lässt, riskiert ein Strafverfahren.
Wirtschaftsstrafsachen sind aktenreich und komplex. Die Ermittlungen können Monate oder Jahre dauern. Umso wichtiger ist es, von Anfang an anwaltlich vertreten zu sein und keine unkontrollierten Aussagen zu machen.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz berate und verteidige ich Sie diskret und zielgerichtet, mit dem Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge, das komplexe Wirtschaftsstrafsachen erfordern. Deutschlandweit. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie meinen 24-Stunden-Notruf.

3. Wann ist ein Geschäftsführer persönlich strafbar?

Viele Geschäftsführer glauben, die GmbH schütze sie vor persönlicher Haftung. Im Strafrecht gilt das nicht. Die strafrechtliche Verantwortung trifft die handelnden Personen direkt.
Bei der Untreue nach § 266 StGB muss der Geschäftsführer die Pflichtverletzung und den daraus entstehenden Schaden zumindest billigend in Kauf genommen haben.
§ 15a InsO stellt sowohl die vorsätzliche als auch die fahrlässige Verletzung der Antragspflicht unter Strafe. Fahrlässig handelt, wer die Insolvenzreife bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, sie aber dennoch verkennt.
Auch faktische Geschäftsführer ohne formelle Bestellung können haften, wenn sie tatsächlich die Geschäfte geführt haben. Die Rechtsprechung schaut auf die gelebte Praxis, nicht auf den Titel.

4. Welche Strafen drohen konkret?

Der typische Ablauf sieht so aus: Zunächst leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Es folgen Hausdurchsuchungen in Betrieb und Privatwohnung, Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern sowie Vernehmungen von Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Irgendwann erhalten Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Welche Strafen drohen Ihnen nun konkret?
  • Untreue nach § 266 StGB: Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei einem Schaden in Millionenhöhe oder gewerbsmäßigem Handeln, sind bis zu zehn Jahre möglich.
  • Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO: Die vorsätzliche Begehung wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Insolvenzverschleppung ist mit bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.
Hinzu kommen regelmäßig erhebliche zivilrechtliche Risiken: persönliche Haftung gegenüber Gläubigern, Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters und im Einzelfall ein gerichtliches Verbot, als Geschäftsführer tätig zu werden. Je nach Höhe der Strafe kann zudem ein belastender Eintrag im Führungszeugnis erfolgen, der die berufliche Situation weiter verschlechtert.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Unternehmer und Führungskräfte bei Vorwürfen nach § 266a StGB. Mit dem nötigen rechtlichen Wissen und dem Verständnis für unternehmerische Realitäten. Deutschlandweit und diskret.

5. Compliance als Schutz vor Strafverfolgung

Compliance bedeutet, rechtliche Pflichten im Unternehmen systematisch einzuhalten und Risiken frühzeitig zu erkennen. Für Geschäftsführer ist das kein bürokratischer Aufwand, sondern ein wirksamer Schutz vor strafrechtlicher Verantwortung.
Konkret helfen folgende Maßnahmen:
  • Regelmäßige Liquiditätsplanung und frühzeitige Erkennung von Krisensignalen
  • Klare Dokumentation von Geschäftsentscheidungen und deren Grundlagen
  • Einholung von Rechts- und Steuerberatung bei wesentlichen Entscheidungen
  • Klare Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern mit schriftlicher Fixierung
Wer diese Strukturen etabliert, schützt sich vor dem Vorwurf, fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben. Im Ernstfall sind Dokumentation und Beratungshistorie oft entscheidend für den Verfahrensausgang.
Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht beginnen oft ohne Vorwarnung. Häufige Auslöser sind Anzeigen von Gläubigern, Hinweise des Insolvenzverwalters, Betriebsprüfungen oder Mitteilungen der Finanzbehörden.
Delikte im Wirtschafts‒ und Steuerstrafrecht sind ein Schwerpunkt der Kanzlei Neutz.

6. Erste Schritte in der Strafverteidigung

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft oder Sie eine Vorladung erhalten haben, gilt: Ruhe bewahren und sofort handeln.
  1. Schweigen Sie. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft Aussagen zu machen. Jede Erklärung ohne anwaltliche Begleitung kann Ihre Situation verschlechtern.
  2. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht. Je früher die Verteidigung einsetzt, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Ich beantrage Akteneinsicht, prüfe die Vorwürfe und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.
  3. Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung. Das gilt für Vernehmungsprotokolle ebenso wie für Vergleichsangebote des Insolvenzverwalters.
In vielen Fällen lässt sich das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium einstellen, etwa mangels hinreichenden Tatverdachts oder, bei weniger gravierenden Vorwürfen, gegen Auflagen nach § 153a StPO. Das setzt eine frühzeitige und gezielte Verteidigung voraus.

7. Jetzt handeln: Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Koblenz

Ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue oder Insolvenzverschleppung ist ernst. Aber es ist keine ausweglose Situation. Mit der richtigen Verteidigung lassen sich Verfahren häufig einstellen, Strafen mildern und persönliche Haftungsrisiken deutlich begrenzen.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Unternehmer und Geschäftsführer im Wirtschaftsstrafrecht mit klarem Fokus auf Ihr bestmögliches Ergebnis. Diskret, zielgerichtet und mit dem Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge, das komplexe Wirtschaftsstrafsachen erfordern. Deutschlandweit.
Kontaktieren Sie mich jetzt. Je früher Sie handeln, desto mehr Spielraum haben wir gemeinsam.
Vorwürfe im Wirtschafts- oder Steuerstrafrecht treffen viele Betroffene unvorbereitet – unabhängig davon, ob Sie Unternehmer, Geschäftsführer, Freiberufler oder Privatperson sind. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann erhebliche Auswirkungen haben: Geschäftsbeziehungen geraten ins Wanken, der öffentliche Ruf leidet und im schlimmsten Fall steht die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. In dieser sensiblen Situation kommt es auf eine durchdachte und entschlossene Verteidigungsstrategie an. Als Fachanwalt für Strafrecht unterstütze ich Sie mit umfassender Erfahrung und dem notwendigen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Ich begleite Sie von Anfang an diskret, zielgerichtet und mit klarem Fokus auf den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens.

8. Fazit: Das Wichtigste zum Thema Untreue und Insolvenzverschleppung

  • Untreue nach § 266 StGB erfasst sowohl den Missbrauch von Verfügungsmacht als auch die pflichtwidrige Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten
  • Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO liegt vor, wenn der Insolvenzantrag trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig gestellt wird
  • Bei der Insolvenzverschleppung ist nicht nur Vorsatz, sondern auch bereits Fahrlässigkeit strafbar
  • Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, hinzu kommen persönliche Haftung und im Einzelfall ein Berufsverbot
  • Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht beginnen oft überraschend und dauern lange
  • Compliance und sorgfältige Dokumentation schützen vor strafrechtlicher Verantwortung
  • Bei Vorladung oder Hausdurchsuchung gilt: schweigen und sofort einen Fachanwalt kontaktieren
  • Frühzeitige Strafverteidigung erhöht die Chancen auf Verfahrenseinstellung erheblich

9. FAQ – Häufige Fragen zum Thema Untreue und Insolvenzverschleppung

Wann liegt Insolvenzverschleppung vor?
Wie hoch ist die Strafe bei Insolvenzverschleppung?
Welche Konsequenzen hat Insolvenzverschleppung für Geschäftsführer?
Wann wird wegen Insolvenzverschleppung ermittelt?
Ist Insolvenzverschleppung auch für Privatpersonen strafbar?
Was tun bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung?
Strafverteidiger Alexander Neutz im Anzug mit weißem Hemd und roter Krawatte blickt nach vorne.

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Neutz ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Koblenz und verteidigt Mandanten deutschlandweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten – vom allgemeinen Strafrecht über Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bis hin zu Betäubungsmittel- und Kapitalstrafsachen.
Seine ausschließliche Spezialisierung auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie seine langjährige Erfahrung vor Gericht ermöglichen eine fundierte, zielgerichtete und diskrete Verteidigung. In dringenden Fällen ist er auch über seinen 24‒Stunden‒Notruf erreichbar.
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Im Notfall bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz