Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit beim Ausparken. Ein Streifschaden, den Sie vielleicht gar nicht bemerkt haben. Wochen später liegt eine Vorladung der Polizei im Briefkasten. Der Vorwurf: Fahrerflucht.
So beginnen viele Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die Unfallflucht nach § 142 StGB kann jeden Autofahrer treffen. Oft stehen keine bösen Absichten dahinter, sondern eine Schrecksekunde, Überforderung oder Unwissenheit über die eigenen Pflichten.
Die gute Nachricht: Ein Vorwurf ist noch keine Verurteilung. Gerade bei der Unfallflucht gibt es wirksame Verteidigungsansätze. Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Sie bei dem Vorwurf der Fahrerflucht. Deutschlandweit, diskret und mit klarem Blick auf Ihren Führerschein.