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Sexualstrafrecht: Was tun bei falschen Vorwürfen?

Ein Schreiben der Polizei im Briefkasten. Oder Beamte, die frühmorgens vor der Tür stehen und Handy, Laptop und Festplatten mitnehmen. Der Vorwurf lautet: Sexualdelikt.
Kaum ein anderer Tatvorwurf trifft Menschen so hart. Schon der Verdacht wirkt wie ein Urteil: im Beruf, im Freundeskreis, in der Familie. Wer zu Unrecht beschuldigt wird, will sofort alles aufklären und sich erklären.
Genau hier liegt die größte Gefahr. Und genau hier beginnt eine gute Verteidigung. Auch bei schweren Vorwürfen haben Sie Rechte und Sie haben Zeit für eine überlegte Strategie. Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz stehe ich Ihnen zur Seite: ruhig, diskret und deutschlandweit.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Langjähriger Erfahrung
Strukturiertes und durchsetzungsstarkes Auftreten
Schnelle & persönliche Erreichbarkeit

1. Welche Straftaten gehören zum Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht ist in den §§ 174 bis 184l StGB geregelt. Es umfasst sehr unterschiedliche Vorwürfe. Sie reichen von der sexuellen Belästigung bis zu Verbrechen mit langjähriger Freiheitsstrafe.
Zu den wichtigsten Tatbeständen zählen:

Welche Strafen drohen?

Der sexuelle Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Kommen Gewalt oder Drohungen hinzu, beträgt die Mindeststrafe ein Jahr. Für die Vergewaltigung als besonders schwerer Fall sieht das Gesetz mindestens zwei Jahre vor. Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB wird dagegen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Diese Strafrahmen sagen nichts über den Ausgang Ihres Verfahrens. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die Beweislage und die Frage, ob sich der Vorwurf überhaupt halten lässt.

2. Aussage gegen Aussage: die Besonderheit im Sexualstrafrecht

Sexualdelikte geschehen fast immer ohne Zeugen. Objektive Spuren fehlen häufig, besonders wenn die behauptete Tat länger zurückliegt. Übrig bleibt eine Aussage gegen eine andere.
Der Bundesgerichtshof verlangt in solchen Fällen eine besonders sorgfältige Beweiswürdigung. Das Gericht muss die belastende Aussage kritisch prüfen. In Zweifelsfällen kann ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt werden.
Für die Verteidigung ist das eine Chance. Ich prüfe unter anderem:
  • Wie ist die Aussage entstanden? Wer hat wann was gefragt?
  • Bleibt die Schilderung über alle Vernehmungen hinweg konstant?
  • Gibt es Widersprüche zu Chatverläufen, Zeugen oder Zeitabläufen?
  • Bestehen Motive für eine unzutreffende Belastung?
Diese Arbeit setzt vollständige Akteneinsicht voraus. Ohne Akte gibt es keine seriöse Strategie.

3. Falsche Beschuldigungen: Wie häufig sind sie und was folgt daraus?

Wie oft Vorwürfe im Sexualstrafrecht unzutreffend sind, lässt sich nicht seriös beziffern. Untersuchungen kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, weil sie mit verschiedenen Definitionen arbeiten. Belastbare Zahlen gibt es nicht.
Sicher ist: Unzutreffende Belastungen kommen vor, und zwar nicht immer aus böser Absicht. Häufige Hintergründe sind Trennungs- und Sorgerechtskonflikte, Streit am Arbeitsplatz, Missverständnisse über das beiderseitige Einverständnis oder Erinnerungen, die sich im Laufe vieler Gespräche verändert haben.
Wer eine andere Person wissentlich zu Unrecht bezichtigt, macht sich selbst strafbar. § 164 StGB stellt die falsche Verdächtigung unter Strafe. In der Praxis steht dieser Schritt aber selten am Anfang.
Mein vorrangiges Ziel ist immer, das Verfahren gegen Sie zu beenden, etwa durch Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz berate und verteidige ich Sie diskret und zielgerichtet, Rufen Sie mich an oder nutzen Sie meinen 24-Stunden-Notruf.

4. Anzeige wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung: Was jetzt zu tun ist

Die ersten Tage prägen das gesamte Verfahren. Diese Punkte sind entscheidend:
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache. Weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur anzeigenden Person auf, auch nicht über Dritte. Das kann als Verdunkelungsversuch gewertet werden und Untersuchungshaft begründen.
  • Löschen Sie nichts. Sichern Sie stattdessen Chatverläufe, Nachrichten und Fotos. Sonst verschwindet auch entlastendes Material.
  • Notieren Sie den Ablauf aus Ihrer Sicht, mit Datum, Uhrzeit und möglichen Zeugen. Diese Notizen sind nur für Ihren Anwalt bestimmt.
  • Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht.

Müssen Sie zur polizeilichen Vernehmung erscheinen?

Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei nicht folgen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter besteht zwar Erscheinenspflicht. Aussagen müssen Sie auch dort nicht.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz habe ich zahlreiche Mandate im Bereich Bedrohung und Nötigung betreut. Ich weiß, wie verunsichernd und belastend solche Vorwürfe sind. Deshalb zeige ich Ihnen hier, was rechtlich dahintersteckt und wie Sie sich schützen.

5. Warum Schweigen Ihr wichtigstes Recht ist

Nach § 136 StPO müssen Sie sich zu keinem Zeitpunkt zur Sache äußern. Im Sexualstrafrecht ist dieses Recht besonders wertvoll.
Ohne Akteneinsicht kennen Sie den genauen Vorwurf nicht. Sie wissen nicht, was geschildert wurde, welche Daten ausgewertet sind und welche Zeugen benannt wurden. Wer unter diesen Bedingungen spontan erzählt, liefert den Ermittlern Anknüpfungspunkte. Kleine Ungenauigkeiten wirken später wie Ausflüchte.
Aus vollständigem Schweigen darf Ihnen kein Nachteil entstehen. Für eine nur teilweise Äußerung gilt das nicht. Deshalb lautet die Reihenfolge: erst schweigen, dann Akteneinsicht, dann gemeinsam entscheiden. Oft ist eine vorbereitete schriftliche Einlassung der bessere Weg als ein Gespräch im Vernehmungszimmer.
Diskrete Verteidigung in Koblenz
Kontaktieren Sie mich noch heute. Als Ihr Fachanwalt für Strafrecht werde ich alles tun, um Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

6. Vorwurf nach § 184b StGB: Besitz kinderpornografischer Inhalte

Verfahren nach § 184b StGB beginnen meist mit einer Durchsuchung. Sämtliche Geräte werden beschlagnahmt und ausgewertet. Für Betroffene ist das eine Ausnahmesituation, oft verbunden mit großer Scham.
Seit dem 28. Juni 2024 gilt eine neue Fassung der Vorschrift mit abgesenkten Mindeststrafen:
  • § 184b Abs. 1 StGB (unter anderem Verbreiten und Zugänglichmachen): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
  • § 184b Abs. 3 StGB (Sich-Verschaffen und Besitz): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Damit sind die Grundtatbestände des § 184b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 StGB wieder als Vergehen ausgestaltet. Qualifizierte Fälle mit höherer Mindeststrafe bleiben dagegen Verbrechen. Für die Verteidigung ist die Unterscheidung entscheidend: Bei den Grundtatbeständen ist eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO wieder möglich, wenn die Umstände des Einzelfalls dies zulassen.
Entscheidend ist die genaue Prüfung des Vorwurfs. Wer hatte Zugriff auf das Gerät oder den Anschluss? Wurden Dateien unbemerkt über automatische Downloads in Messenger-Gruppen empfangen? Bestanden Kenntnis und Besitzwille? War der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig und sind die Daten verwertbar? Diese Fragen entscheiden häufig über den Ausgang.
Eine Hausdurchsuchung ist für viele Betroffene ein Schock. Plötzlich stehen Polizeibeamte vor der Tür und verschaffen sich Zutritt zu Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Betrieb. Oft wissen Sie nicht, was Ihnen vorgeworfen wird. Mehr dazu und wie ich Ihnen helfen kann, lesen Sie in meinem Beitrag zum Thema.

7. Ruf, Beruf und Familie schützen: diskrete Verteidigung in Koblenz

Bei Sexualdelikten stehen oft die Nebenfolgen im Vordergrund. Verurteilungen nach den §§ 174 bis 180 und § 182 StGB erscheinen schon im einfachen Führungszeugnis, auch bei niedrigen Geldstrafen. Für das erweiterte Führungszeugnis gilt eine noch strengere Regel: Nach § 32 Abs. 5 BZRG werden dort weitere Sexualdelikte unabhängig von der Strafhöhe aufgenommen. In Schule, Pflege, Medizin und Kinderbetreuung ist dieses Zeugnis Pflicht. Hinzu kommen berufs- und dienstrechtliche Folgen.
Deshalb verfolge ich ein klares Ziel: Das Verfahren soll früh und geräuschlos enden, am besten schon im Ermittlungsverfahren. Ich kommuniziere für Sie mit Polizei und Staatsanwaltschaft, sodass Sie nicht in Erklärungsnot geraten.
Sie sind mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert? Warten Sie nicht ab, bis sich die Beweislage verfestigt.
Ihre Angaben behandle ich streng vertraulich. Kein Detail ist für ein Gespräch zu unangenehm. Ich bewerte nicht. Ich verteidige.

8. Fazit: Das Wichtigste zum Sexualstrafrecht

  • Das Sexualstrafrecht der §§ 174 bis 184l StGB reicht von der sexuellen Belästigung bis zur Vergewaltigung
  • Aussage gegen Aussage ist die Regel. Gerichte müssen belastende Aussagen deshalb besonders kritisch prüfen
  • Falsche Beschuldigungen kommen vor. Verlässliche Zahlen zur Häufigkeit gibt es jedoch nicht
  • Nach einer Anzeige gilt: keine Aussage, kein Kontakt zur anzeigenden Person, nichts löschen, sofort einen Anwalt einschalten
  • Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Erst nach Akteneinsicht lässt sich entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist
  • Seit dem 28. Juni 2024 sind die Grundtatbestände des § 184b StGB wieder Vergehen. Eine Verfahrenseinstellung ist damit möglich
  • Führungszeugnis und Beruf sind oft die härtesten Folgen. Ein frühes Ende des Verfahrens schützt Ihre Zukunft
Körperverletzung kann berufliche und private Konsequenzen haben. Ein Eintrag im Führungszeugnis gefährdet Ihre Zukunft. Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Sie kompetent gegen jeden Vorwurf der Körperverletzung. Deutschlandweit. Diskret. Mit dem klaren Ziel, Ihre Rechte zu schützen.

9. FAQ - Häufige Fragen zum Sexualstrafrecht

Was fällt alles unter Sexualdelikte?
Was kann ich tun, wenn ich zu Unrecht beschuldigt werde?
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht?
Was kostet ein Anwalt für Sexualstrafrecht?
Wie lange steht eine Sexualstraftat im Führungszeugnis?
Wann verjähren Sexualdelikte?
Verteidigen Sie auch außerhalb von Koblenz?
Strafverteidiger Alexander Neutz im Anzug mit weißem Hemd und roter Krawatte blickt nach vorne.

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Neutz ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Koblenz und verteidigt Mandanten deutschlandweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten – vom allgemeinen Strafrecht über Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bis hin zu Betäubungsmittel- und Kapitalstrafsachen.
Seine ausschließliche Spezialisierung auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie seine langjährige Erfahrung vor Gericht ermöglichen eine fundierte, zielgerichtete und diskrete Verteidigung. In dringenden Fällen ist er auch über seinen 24‒Stunden‒Notruf erreichbar.
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Jetzt zählt jede Minute!
Je früher Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
Im Notfall bin ich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
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