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Geldwäsche: Wenn aus Unwissenheit eine Straftat wird

Ein freundliches Jobangebot per Messenger. Ein Nebenverdienst als „Zahlungsabwickler“ von zu Hause. Sie sollen nur eingehende Beträge prüfen und weiterleiten. Wochen später kündigt Ihre Bank das Konto. Dann kommt Post von der Polizei. Der Vorwurf lautet: Geldwäsche.
Viele Betroffene sind fassungslos. Sie wollten niemandem schaden und haben oft selbst kaum etwas verdient. Trotzdem stehen sie plötzlich im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens. Seit der Reform des § 261 StGB im März 2021 ist der Anwendungsbereich der Geldwäsche erheblich weiter.
Ein Verdacht ist noch keine Verurteilung. Ob der Vorwurf trägt, hängt vom Einzelfall ab. Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz bin ich Ihr Anwalt bei Geldwäsche-Vorwürfen. Diskret, persönlich und deutschlandweit.
Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
Langjährige Erfahrung
Strukturiertes und durchsetzungsstarkes Auftreten
Schnelle & persönliche Erreichbarkeit

1. Geldwäsche nach § 261 StGB: Was hat sich 2021 geändert?

Geldwäsche betrifft den Umgang mit Geld oder anderen Vermögenswerten, die aus einer rechtswidrigen Tat herrühren. Strafbar sein kann nach § 261 StGB etwa, wer einen solchen Gegenstand verbirgt, überträgt, sich verschafft, verwahrt oder verwendet. Auch wer Tatsachen zu seiner Herkunft verheimlicht oder verschleiert, kann sich strafbar machen.
Früher galt ein fester Vortatenkatalog. Nur bestimmte, meist schwere Straftaten kamen als Herkunftstat in Betracht. Seit dem 18. März 2021 ist dieser Katalog abgeschafft. Grundsätzlich kann nun jede rechtswidrige Tat Vortat einer Geldwäsche sein. Juristen sprechen vom „All-Crimes-Ansatz“.
Das bedeutet: Auch Geld aus einem einfachen Betrug oder Diebstahl kann Gegenstand eines Geldwäschevorwurfs sein. Damit können auch Privatpersonen in ein Geldwäscheverfahren geraten.
Ein Klick zu viel. Eine Zahlung, die nie ankam. Ein Missverständnis bei einem Online-Geschäft. Plötzlich steht der Vorwurf im Raum: Betrug. Vielleicht sogar Computerbetrug.
Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz verteidige ich Sie kompetent gegen jeden Betrugsvorwurf. Deutschlandweit. Diskret. Mit dem klaren Ziel, Ihre Zukunft zu schützen.

2. Wer ist von Geldwäschevorwürfen betroffen?

Geldwäsche klingt nach Mafia und Briefkastenfirmen. Der Alltag sieht oft anders aus. Betroffen sein können zum Beispiel:
  • Privatpersonen, die ihr Konto für fremde Zahlungen zur Verfügung stellen
  • Arbeitssuchende, die auf vermeintliche Jobangebote hereinfallen
  • Unternehmer und Händler, die hohe Bargeldbeträge annehmen
  • Unternehmen und Berufsträger, die bei bestimmten Tätigkeiten Verpflichtete nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG) sind und besondere Meldepflichten haben

Money Mule: Wenn man unbewusst zum Finanzagenten wird

Betrüger brauchen fremde Konten, um ergaunertes Geld zu verschieben. Dafür werben sie Helfer an, sogenannte „Finanzagenten“ oder „Money Mules“. Diese leiten eingehende Beträge weiter, etwa ins Ausland, als Kryptowährung oder als Bargeld. Dafür gibt es eine Provision.
Typische Warnsignale für Geldwäsche sind:
  • ein Jobangebot über Social Media oder Messenger ohne echtes Bewerbungsgespräch
  • hoher Verdienst für sehr wenig Aufwand
  • Druck, Beträge besonders schnell weiterzuleiten
  • Anfragen, Ihr Konto oder Ihre Bankdaten zu „vermieten“
Viele Finanzagenten werden selbst getäuscht. Eine solche Täuschung kann Vorsatz oder Leichtfertigkeit ausschließen. Sie führt aber nicht automatisch zur Straflosigkeit.
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3. Leichtfertige Geldwäsche: Strafe auch ohne Vorsatz?

Ja. Nach § 261 Abs. 6 StGB macht sich auch strafbar, wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt. Leichtfertig bedeutet grob fahrlässig. Die kriminelle Herkunft muss sich nach den Umständen geradezu aufgedrängt haben.
Einfache Unachtsamkeit reicht nicht aus. Entscheidend ist eine Gesamtschau aller Umstände, etwa Vergütung, Kommunikation, Zahlungswege und Zeitdruck. Ein seriös wirkendes Angebot kann gegen Leichtfertigkeit sprechen. Es schließt sie aber nicht automatisch aus. Genau hier setzt die Verteidigung an.

Welche Strafe droht bei Geldwäsche?

  • Vorsätzliche Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 und 2 StGB): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Leichtfertige Geldwäsche (§ 261 Abs. 6 StGB): Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
  • Geldwäsche als Verpflichteter nach § 2 GwG (§ 261 Abs. 4 StGB): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
  • Besonders schwere Fälle (§ 261 Abs. 5 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein solcher Fall liegt in der Regel bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln vor.
Daneben kann das Gericht Taterträge, deren Wert oder die betroffenen Gegenstände einziehen (§§ 73 ff. StGB, § 261 Abs. 10 StGB). Geschädigte können je nach Sachverhalt Rückzahlung oder Schadensersatz verlangen.

4. Geldwäsche, Betrug und Hehlerei: die Abgrenzung

Geldwäsche steht selten allein. Oft prüfen die Ermittler weitere Delikte:
  • Betrug (§ 263 StGB): Wer bewusst in eine Betrugsmasche eingebunden ist, kann sich zusätzlich wegen Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht haben.
  • Hehlerei (§ 259 StGB): Sie setzt eine Sache voraus, etwa gestohlene Ware. § 261 StGB erfasst dagegen jeden „Gegenstand“, also auch Guthaben auf Konten.
  • Selbstgeldwäsche (§ 261 Abs. 7 StGB): Wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist, wird wegen Geldwäsche nur bestraft, wenn er den Gegenstand in den Verkehr bringt und dabei dessen Herkunft verschleiert.

5. Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche: So läuft es ab

Häufig beginnt alles bei der Bank. Deuten Tatsachen auf Geldwäsche hin, müssen Banken und andere Verpflichtete eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG abgeben. Diese geht an die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll. Die FIU analysiert die Meldung und kann die Ergebnisse an Polizei oder Staatsanwaltschaft übermitteln. Eine Verdachtsmeldung ist aber kein Nachweis einer Straftat.
Für Betroffene kann sich das Verfahren so zeigen:
  • Die Bank hält eine Überweisung zurück oder führt sie nicht aus.
  • Die Bank beendet die Geschäftsbeziehung und kündigt das Konto.
  • Die Polizei schickt eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen.
  • In schwereren Fällen folgt eine Hausdurchsuchung oder ein Vermögensarrest.
Im Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Ihre Unschuld beweisen müssen Sie nicht. Die Ermittler werten vielmehr Kontoauszüge, Chatverläufe und Zeugenaussagen aus.
Eine Hausdurchsuchung ist für viele Betroffene ein Schock. Plötzlich stehen Polizeibeamte vor der Tür und verschaffen sich Zutritt zu Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Betrieb. Oft wissen Sie nicht, was Ihnen vorgeworfen wird. Mehr dazu und wie ich Ihnen helfen kann, lesen Sie in meinem Beitrag zum Thema.

6. Erste Schritte bei Geldwäscheverdacht oder Anzeige

Die ersten Tage sind entscheidend. Das sollten Sie jetzt tun:
  1. Schweigen Sie. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache.
  2. Veranlassen Sie keine weiteren Zahlungen. Nehmen Sie ohne rechtliche Beratung keinen Kontakt zu den Hinterleuten auf.
  3. Löschen Sie nichts. Sichern Sie Chats, E-Mails, Verträge und Kontoauszüge. Diese Unterlagen können Sie entlasten.
  4. Geben Sie auch gegenüber Ihrer Bank keine vorschnellen Erklärungen ab.
  5. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht.
§ 261 Abs. 8 StGB kann unter engen Voraussetzungen Straffreiheit ermöglichen. Nötig ist vor allem eine freiwillige Anzeige vor Entdeckung der Tat. In bestimmten Fällen muss zusätzlich die Sicherstellung des Geldes bewirkt werden. Erstatten Sie eine solche Anzeige nie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger.
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7. Geldwäsche-Anwalt in Koblenz: Vorsatz prüfen, Einstellung anstreben

Als Strafverteidiger beantrage ich zuerst Akteneinsicht. Ich prüfe unter anderem:
  • Lässt sich nachweisen, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt?
  • Lag Vorsatz vor oder allenfalls Leichtfertigkeit?
  • Wurden Sie selbst gezielt getäuscht?
Geldwäsche ist in allen Varianten ein Vergehen. Je nach Beweislage und Einzelfall kommt deshalb eine Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO in Betracht. Fehlt ein hinreichender Tatverdacht, ist eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO möglich. Ich kommuniziere für Sie mit Polizei und Staatsanwaltschaft. So geraten Sie nicht in Erklärungsnot. Mehr dazu: Wirtschafts‒ und Steuerstrafrecht.
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8. Fazit: Das Wichtigste zum Thema Geldwäsche

  • Seit dem 18. März 2021 kann grundsätzlich jede rechtswidrige Tat Vortat einer Geldwäsche nach § 261 StGB sein
  • Dadurch können auch Privatpersonen ins Visier geraten, etwa als Finanzagenten oder Money Mules
  • Auch leichtfertige Geldwäsche ist strafbar. Maßgeblich ist eine Gesamtschau aller Umstände
  • Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren
  • Bei einem Verdacht gilt: schweigen, nichts löschen, keine Zahlungen veranlassen, sofort einen Anwalt einschalten
  • Je nach Einzelfall kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht
Als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Koblenz verteidige ich Sie konsequent, diskret und zielgerichtet – vom Moment der Anklage bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

9. FAQ - Häufige Fragen zum Thema Geldwäsche

Was fällt alles unter Geldwäsche?
Ist leichtfertige Geldwäsche strafbar?
Wer prüft Geldwäsche?
Was passiert, wenn ich nicht nachweisen kann, woher das Geld kommt?
Was passiert, wenn man wegen Geldwäsche angeklagt wird?
Kann ein Verfahren wegen Geldwäsche eingestellt werden?
Strafverteidiger Alexander Neutz im Anzug mit weißem Hemd und roter Krawatte blickt nach vorne.

Über den Autor

Rechtsanwalt Alexander Neutz ist Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Koblenz und verteidigt Mandanten deutschlandweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten – vom allgemeinen Strafrecht über Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bis hin zu Betäubungsmittel- und Kapitalstrafsachen.
Seine ausschließliche Spezialisierung auf das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie seine langjährige Erfahrung vor Gericht ermöglichen eine fundierte, zielgerichtete und diskrete Verteidigung. In dringenden Fällen ist er auch über seinen 24‒Stunden‒Notruf erreichbar.
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Alexander Neutz
Fachanwalt für Strafrecht
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Alexander Neutz
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