Ein freundliches Jobangebot per Messenger. Ein Nebenverdienst als „Zahlungsabwickler“ von zu Hause. Sie sollen nur eingehende Beträge prüfen und weiterleiten. Wochen später kündigt Ihre Bank das Konto. Dann kommt Post von der Polizei. Der Vorwurf lautet: Geldwäsche.
Viele Betroffene sind fassungslos. Sie wollten niemandem schaden und haben oft selbst kaum etwas verdient. Trotzdem stehen sie plötzlich im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens. Seit der Reform des § 261 StGB im März 2021 ist der Anwendungsbereich der Geldwäsche erheblich weiter.
Ein Verdacht ist noch keine Verurteilung. Ob der Vorwurf trägt, hängt vom Einzelfall ab. Als Fachanwalt für Strafrecht in Koblenz bin ich Ihr Anwalt bei Geldwäsche-Vorwürfen. Diskret, persönlich und deutschlandweit.